Deutsche Tageszeitung - Entlassung von Justizvollzugsbeamtin wegen Affäre mit Häftling war rechtens

Entlassung von Justizvollzugsbeamtin wegen Affäre mit Häftling war rechtens


Entlassung von Justizvollzugsbeamtin wegen Affäre mit Häftling war rechtens
Entlassung von Justizvollzugsbeamtin wegen Affäre mit Häftling war rechtens / Foto: © AFP/Archiv

Eine Justizvollzugsbeamtin hat eine heimliche Liebesaffäre mit einem Häftling aufgenommen und diesen nach der Entlassung in ihrer Wohnung untergebracht - und ist dafür zu Recht entlassen worden: Dies entschied das Berliner Verwaltungsgericht in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil. Es wies damit eine Klage der Frau gegen ihre Entlassung zurück. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (VG 5 K 163/20).

Textgröße ändern:

Die Klägerin war nach Gerichtsangaben in einer Justizvollzugsanstalt als Beamtin auf Probe tätig. In dieser Zeit sei sie eine Beziehung zu einem Häftling eingegangen, die sie vor ihrem Dienstherrn verheimlicht habe. Sie habe den Mann dann später nach seiner Entlassung in ihrer Wohnung aufgenommen. Als der Dienstherr davon erfuhr, entließ er die Mitarbeiterin.

Dagegen ging die die Frau gerichtlich vor. Sie argumentierte dem Gericht zufolge, dass sie fachlich für die Tätigkeit gut geeignet sei. Außerdem könne ein Fehlverhalten dieser Art in Zukunft ausgeschlossen werden. Statt der Entlassung hätte der Dienstherr die Probezeit auch verlängern oder die Beamtin in einen weniger sicherheitsrelevanten Bereich versetzen können.

Dieser Argumentation folgte das aber Gericht nicht: Beamtinnen und Beamte auf Probe könnten demnach entlassen werden, wenn sie sich in der Probezeit nicht bewähren - hinsichtlich ihrer Eignung, Befähigung und Leistung. Als Beamtin müsse die Klägerin den Sicherheitsvorschriften folgen - und diese besagten, dass sie gegenüber Gefangenen und Entlassenen eine notwendige Zurückhaltung zu wahren habe.

Im Umgang mit der Liebesbeziehung habe die Frau Fehler gemacht, befand das Gericht. Denn wenn eine Beziehung zu Sträfling Anlass gebe, die ordentliche Dienstausübung der Beamtin zu bezweifeln, müsse diese der Anstaltsleitung die Beziehung melden. Eine Liebesaffäre zwischen einer Vollzugbeamtin und einem Sträfling könne zudem das Ansehen des Dienstherrn und des Berufsstandes der Justizvollzugsbeamten schmälern.

Zudem befand das Gericht, dass die Klägerin das Vertrauensverhältnis zu ihrem Dienstherrn nachhaltig gestört habe. Dieser hätte daher auch kein milderes Mittel als die Entlassung wählen müssen.

(V.Sørensen--DTZ)

Empfohlen

Australische Abgeordnete nach mutmaßlichem Angriff weiter in kritischem Zustand

Die bei einem mutmaßlichen Angriff lebensgefährlich verletzte australische Abgeordnete Helen Haines befindet sich nach Regierungsangaben weiter in einem kritischen Zustand. Die 65-Jährige sei operiert worden und sei weiterhin im Krankenhaus, sagte Premierminister Anthony Albanese am Dienstag im Fernsehen. Er habe mit ihrem Mann Phil gesprochen. Die Gedanken "aller Australier" seien bei der Familie und den Freunden der parteilosen Abgeordneten, fügte er hinzu.

Papst Leo XIV. spricht nach Telefonat mit Putin auch mit Selenskyj

Wenige Tage nach seinem Telefonat mit dem russischen Präsidenten Wladimir Putin hat Papst Leo XIV. am Montag auch mit dem ukrainischen Staatschef Wolodymyr Selenskyj gesprochen. "Der Heilige Vater erinnerte an die ernste Lage in der Stadt Oleschky in der Region Cherson und bezog sich auf seine Bitte um eine humanitäre Waffenruhe, die er dem Präsidenten der Russischen Föderation unterbreitet hatte", teilte der Vatikan mit.

Nächtliche Ausgangssperren in Paris und anderen französischen Städten verfügt

Nach den gewaltsamen Ausschreitungen bei Protesten in Frankreich haben erste Städte nächtliche Ausgangssperren verhängt. Diese sollten unter anderem in einigen Vierteln von Paris von Montagabend 23.00 Uhr bis Dienstagmorgen 6.00 Uhr gelten, wie die Polizeipräfektur der Hauptstadt ankündigte. Bereits ab 20.00 Uhr gelte in den Brennpunkten der Ausschreitungen vom Wochenende ein Demonstrationsverbot.

Erste französische Städte verhängen nächtliche Ausgangssperren

Nach den gewaltsamen Ausschreitungen bei Protesten in Frankreich haben erste Städte nächtliche Ausgangssperren verhängt. Wie das Büro von Premierminister Sébastien Lecornu mitteilte, gelten diese unter anderem in der nördlichen Großstadt Lille von Montagabend um 20.00 Uhr bis Dienstagmorgen um 6.00 Uhr. Weitere Kommunen in der Region verhängten ähnliche Maßnahmen. Laut Lecornu sollen durch die lokalen Ausgangssperren Geschäfte vor Plünderungen geschützt werden.

Textgröße ändern: