Deutsche Tageszeitung - Weitere Klimaaktivisten in Berlin und Stuttgart zu Geldstrafen verurteilt

Weitere Klimaaktivisten in Berlin und Stuttgart zu Geldstrafen verurteilt


Weitere Klimaaktivisten in Berlin und Stuttgart zu Geldstrafen verurteilt
Weitere Klimaaktivisten in Berlin und Stuttgart zu Geldstrafen verurteilt / Foto: © AFP

In Berlin und Stuttgart sind weitere Klimaaktivisten wegen der Teilnahme an Straßenblockaden zu Geldstrafen verurteilt wurden. Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten sprach am Dienstag einen 31-jährigen Protestierenden der Nötigung schuldig und verhängte gegen ihn eine Strafe in Höhe von 1650 Euro.

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"Leider bleibt uns nichts Anderes übrig", sagte der Angeklagte zu seiner Beteiligung an zwei Blockaden der Gruppe Letzte Generation im Januar und Juni in der Hauptstadt. Den Prozess gegen ihn bezeichnete er als "juristische Farce" und forderte deshalb einen Freispruch oder "eine angemessene Strafe". Konkret verlangte der 31-Jährige, der sich selbst vertrat, eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren.

Niemand habe das Recht, andere für die Durchsetzung seiner Ziele zu instrumentalisieren, sagte die Vorsitzende Richterin in ihrer Urteilsbegründung. Bei einem Ersttäter und den verhandelten Delikten komme jedoch nichts Anderes als eine Geldstrafe im unteren Rahmen in Betracht. Mit der von ihr verhängten Strafe lag sie leicht über dem Antrag der Staatsanwältin. Diese hatte eine Geldstrafe von 1500 Euro gefordert. In der Hauptstadt gab es damit bislang neun Verfahren gegen Mitglieder der Letzten Generation.

Auch in Stuttgart wurden am Montagabend zwei Aktivisten wegen Straßenblockaden zu Geldstrafen verurteilt, einer zu 2200 Euro und der andere zu 5500 Euro. Die beiden hatten im Mai und Juni drei- oder viermal in Stuttgart die Straße blockiert, wie ein Sprecher des Amtsgerichts am Dienstag sagte.

Einer der beiden Demonstranten war demnach nicht selbst bei der Verhandlung anwesend, weil er derzeit wegen Blockaden in München in Polizeigewahrsam ist. Er wurde durch seinen Verteidiger vertreten. Die Entscheidungen aus Stuttgarter und Berlin sind noch nicht rechtskräftig.

(O.Tatarinov--DTZ)

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