Deutsche Tageszeitung - Tierquäler aus Bayern muss fast drei Jahre ins Gefängnis

Tierquäler aus Bayern muss fast drei Jahre ins Gefängnis


Tierquäler aus Bayern muss fast drei Jahre ins Gefängnis
Tierquäler aus Bayern muss fast drei Jahre ins Gefängnis / Foto: © AFP/Archiv

Ein Tierquäler aus Bayern muss nach sadistischen Tötungen von Ratten und Vögeln für zwei Jahre und neun Monate ins Gefängnis. In einem neuerlichen Berufungsverfahren vor dem Landgericht Weiden habe der Mann am Mittwoch nach einem öffentlichen Rechtsgespräch doch noch der entsprechenden Verurteilung des Amtsgerichts Weiden aus dem Jahr 2021 zugestimmt, sagte ein Gerichtssprecher auf Anfrage. Zuvor hatte ein psychiatrisches Gutachten ergeben, dass der Mann voll schuldfähig ist.

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Im April 2021 quälte der 32-Jährige an mehreren Tagen von ihm davor aus einem Zoogeschäft gekaufte Tiere bis zu ihrem Tod. So steckte er lebende Ratten in eine Mikrowelle und ließ diese bis zu deren Tod laufen. In einem anderen Fall warf er zwei lebende Ratten in eine heiße Grillpfanne auf dem Herd und ließ sie sterben, einer anderen Ratte trennte er bei lebendigem Leib Zehen ab, andere Tiere setzte er mit Feuerzeugbenzin in Brand.

Auch ließ er eine Ratte mit einem Vogel kämpfen. Der Mann schändete die Tiere noch nach ihrem Tod weiter, seine Taten filmte er. Das Amtsgericht stellte im Ersturteil fest, dass die Freude des Manns an den sadistischen Taten auf den Videos eindrucksvoll zu hören sei - teilweise beleidigte er die sterbenden Tiere in ihrem Todeskampf.

In einem Berufungsverfahren hatte das Landgericht Weiden die Strafe zunächst auf drei Jahre Haft erhöht. Nach einer erfolgreichen Revision vor dem bayerischen Obersten Landesgericht durch den Tierquäler musste der Fall neu verhandelt werden, dabei wurde auch das psychiatrische Gutachten eingeführt. Nachdem der Gutachter die volle Schuldfähigkeit des Angeklagten festgestellt hatte, stimmte dieser dem Ersturteil doch zu.

Dieses ist nun rechtskräftig. Bei der vergleichsweise hohen Strafe spielte eine Rolle, dass der Mann bereits vorbestraft war und die Taten während einer offenen Bewährung beging. Außerdem stellte das Gericht fest, dass der Mann aus objektiver Sicht ausgesprochen widerwärtig und brutal vorgegangen sei.

(A.Nikiforov--DTZ)

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