Deutsche Tageszeitung - Bundesgerichtshof: Langsame Bodenbewegung kann Erdrutsch sein

Bundesgerichtshof: Langsame Bodenbewegung kann Erdrutsch sein


Bundesgerichtshof: Langsame Bodenbewegung kann Erdrutsch sein
Bundesgerichtshof: Langsame Bodenbewegung kann Erdrutsch sein / Foto: © AFP/Archiv

Beim Begriff "Erdrutsch" im Vertrag für eine Wohngebäudeversicherung geht es nicht nur um eine plötzliche Naturkatastrophe. Er umfasse auch Schäden, die durch die allmähliche und nicht augenscheinliche naturbedingte Bewegung von Gesteins- oder Erdmassen verursacht werden, erklärte der Bundesgerichtshof (BGH) am Montag in Karlsruhe. Die Anwendung der Klausel sei nicht auf "plötzliche und sinnlich wahrnehmbare Vorgänge" beschränkt. (Az. IV ZR 62/22)

Textgröße ändern:

Das Grundstück des Klägers liegt am Rand einer Terrasse, die vor 80 Jahren am Hang aufgeschüttet wurde. 2018 meldete er bei seiner Versicherung Schäden an: Am Haus und der Terrasse hätten sich Risse gebildet. Diese seien durch das Rutschen des Untergrunds von wenigen Zentimetern im Jahr verursacht worden.

Vor Gericht beantragte er einen Vorschuss für die Instandsetzung und außerdem die Verpflichtung der Versicherung, alle weiteren versicherten Schäden zu übernehmen. Damit hatte er vor dem Landgericht und dem Oberlandesgericht (OLG) Bamberg keinen Erfolg. Das OLG muss sich nun aber erneut mit dem Fall befassen, entschied der BGH.

In den Versicherungsbedingungen heißt es, ein Erdrutsch sei "ein naturbedingtes Abgleiten oder Abstürzen von Gesteins- oder Erdmassen". Nach Auffassung des OLG verstehe der durchschnittliche Versicherte darunter einen sinnlich wahrnehmbaren Vorgang und keinen, der sich über Jahrzehnte abspiele. Die Begriffe "abgleiten" und "abstürzen" implizierten eine gewisse Dynamik. Langsame Bewegungen des Bodens würden in der Geologie dagegen "Erdkriechen" genannt, was nicht im Vertrag stünde.

Diese Entscheidung hielt der BGH für rechtsfehlerhaft. Die Versicherungsbedingungen müssten so ausgelegt werden, dass sie ein durchschnittlicher Versicherter verstehe, erklärte er. Dabei sei der alltägliche Sprachgebrauch maßgeblich, nicht die Terminologie in Fachkreisen. "Abstürzen" beschreibe zwar ein plötzliches Ereignis, "abgleiten" aber nicht unbedingt.

Im konkreten Fall entschied der BGH aber nicht. Das muss das Bamberger Gericht tun und zuerst klären, ob die Behauptung des Klägers zur Ursache der Risse überhaupt zutrifft.

(M.Dylatov--DTZ)

Empfohlen

Trump: Habe Putin um Freilassung von US-Bürger Hubbard gebeten

US-Präsident Donald Trump hat den russischen Staatschef Wladimir Putin nach eigenen Angaben um die Freilassung des seit Jahren inhaftierten US-Bürgers Stephen Hubbard gebeten. Es sei an der Zeit, Hubbard zurückzuholen, sagte Trump am Dienstag in Washington. Der Lehrer im Ruhestand war im Oktober 2024 in Moskau wegen angeblichen "Söldnertums" für die Ukraine zu einer Haftstrafe von fast sieben Jahren verurteilt worden.

Italienische Regierung schickt nach Ausschreitungen 500 Soldaten nach Mailand

Nach den gewaltsamen Ausschreitungen in Mailand schickt Italiens Regierungschefin Giorgia Meloni 500 Soldaten in die Großstadt. Die Soldaten sollten bis Jahresende in Mailand bleiben und die Polizei unterstützen, erklärte Meloni am Dienstag nach einer Kabinettsitzung. "Es gibt das Recht zu demonstrieren, aber nicht, unsere Städte zu plündern", sagte die rechtsgerichtete Regierungschefin in einem Online-Video.

Tod von 53 Migranten in Texas: Schleuser zu 30 Jahren Haft verurteilt

Gut vier Jahre nach dem Tod von 53 Migranten in einem überhitzten Lastwagen im US-Bundesstaat Texas ist einer der Schleuser zu 30 Jahren Haft verurteilt worden. Der 39-Jährige aus Guatemala sei mitverantwortlich für den Tod der Menschen gewesen, die von Mexiko aus in die USA gelangen wollten, erklärte die Staatsanwaltschaft am Dienstag zu dem Urteil des Bundesgerichts in San Antonio.

Kreise: Erstes Abschiebezentrum von EU-Ländern in Drittstaat soll in Ruanda entstehen

Das erste Abschiebezentrum von EU-Ländern in einem Drittstaat wird voraussichtlich in Ruanda entstehen. Eine Vereinbarung zwischen dem afrikanischen Land und den fünf EU-Mitgliedstaaten, die die Einrichtung solcher Zentren vorantreiben, könnte bereits im nächsten Monat unterzeichnet werden, wie die Nachrichtenagentur AFP am Dienstag aus mit den Verhandlungen vertrauten Kreisen erfuhr. Ruanda wird seit langem als mögliches Aufnahmeland genannt und ist den Angaben zufolge inzwischen der klare Favorit.

Textgröße ändern: