Deutsche Tageszeitung - Söder prüft im Streit um Erbschaftssteuer Klage vor Bundesverfassungsgericht

Söder prüft im Streit um Erbschaftssteuer Klage vor Bundesverfassungsgericht


Söder prüft im Streit um Erbschaftssteuer Klage vor Bundesverfassungsgericht
Söder prüft im Streit um Erbschaftssteuer Klage vor Bundesverfassungsgericht / Foto: © AFP/Archiv

Im Streit um die Erbschaftssteuer prüft der bayerische Ministerpräsident Markus Söder (CSU) eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht. "Wir prüfen in Bayern eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht, weil die neuen Regeln ungleich und damit ungerecht sind", sagte er der "Bild"-Zeitung (Donnerstagsausgabe.) Dies sei "total unfair gegenüber vielen Erben von kleinen Häusern der Eltern".

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Bayerns Ministerpräsident forderte "eine Regionalisierung der Erbschaftsteuer, weil es nicht fair ist, Grundstückspreise in Garmisch-Partenkirchen und in Greifswald miteinander zu vergleichen". Es würden zudem "höhere Freibeträge für Erben von Elternhäusern oder Wohnungen" gebraucht. Söder nannte es "fatal", dass mit Bundesfinanzminister Christian Lindner "gerade ein FDP-Minister Steuern erhöht und gleichzeitig Rekordschulden macht".

Hintergrund der Debatte ist eine Regelung aus dem Jahressteuergesetz. Diese setzt eine Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts um, nach der Immobilienwerte künftig für steuerliche Zwecke möglichst nahe am Verkaufswert veranschlagt werden müssen. Das Gesetz sieht aber keine höheren Freibeträge bei der Vererbung vor - derzeit liegen sie etwa für Kinder bei 400.000 Euro.

Da die Verkaufspreise für Immobilien in den vergangenen Jahren insbesondere in Ballungsräumen stark gestiegen sind, könnten die aktuellen Freibeträge etwa bei vererbten Eigentumswohnungen oder Einfamilienhäusern deutlich über dieser Schwelle liegen. Darauf würde dann Erbschaftsteuer fällig. Wirksam wird die Gesetzesänderung zum 1. Januar 2023.

Die Union wirft der Regierung deswegen eine versteckte Steuererhöhung vor. Bundesfinanzminister Lindner weist diese Vorwürfe zurück und hat sich selbst für eine deutliche Anhebung der Freibeträge bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer ausgesprochen.

(V.Sørensen--DTZ)

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