Deutsche Tageszeitung - Adlon-Erben scheitern in Streit um Rückübertragung von Hotel vor Gericht

Adlon-Erben scheitern in Streit um Rückübertragung von Hotel vor Gericht


Adlon-Erben scheitern in Streit um Rückübertragung von Hotel vor Gericht
Adlon-Erben scheitern in Streit um Rückübertragung von Hotel vor Gericht / Foto: © AFP

Die Nachfahren der Hoteliers-Familie Adlon sind mit einem weiteren Versuch gescheitert, das Hotelgrundstück im Herzen Berlins wiederzuerlangen. Das Berliner Verwaltungsgericht lehnte nach Angaben vom Donnerstag einen Antrag auf Wiederaufnahme eines Verfahrens aus dem Jahr 1997 ab. Bereits damals hatte das Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen die Rückübertragung vom Land Berlin abgelehnt.

Textgröße ändern:

Hedwig Adlon, die letzte Eigentümerin des Hotels vor 1949, wurde im November 1949 entschädigungslos enteignet. Dies war eine Folge der Eintragung in die sogenannte Liste 3, mit der das "Gesetz zur Einziehung von Vermögenswerten der Kriegsverbrecher und Naziaktivisten" umgesetzt wurde. Hedwig und ihrem Mann Louis wurde angelastet, 1941 in die NSDAP eingetreten und mit der Führung des Hotels durch Naziaktivisten einverstanden gewesen zu sein.

Bereits 1997 beantragte die Erbengemeinschaft von Hedwig Adlon die Rückübertragung des Grundstücks. Das zuständige Landesamt lehnte dies jedoch mit dem Verweis darauf ab, dass die Rückübertragung wegen einer "Enteignung auf besatzungshoheitlicher Grundlage" - die ehemalige Sowjetunion hatte enteignet - ausgeschlossen sei. 2019 beantragten die Erben dann die Wiederaufnahme des Verfahrens.

Den Angaben zufolge meinten sie, dass sich aus neuen Beweismitteln ergebe, dass ihre Vorfahren zu Unrecht als Naziaktivisten in die Liste 3 aufgenommen worden seien. Sie seien vielmehr selbst Opfer nationalsozialistischer Verfolgung gewesen und schon vor 1945 "faktisch enteignet" worden. Die Behörde lehnte den sogenannten Wiederaufgreifensantrag jedoch ab, wogegen die Erben vor dem Verwaltungsgericht klagten - jedoch ohne Erfolg.

Die Ablehnung sei zu Recht erfolgt, entschied das Gericht. Es spreche einiges dafür, dass die von den Adlon-Erben benannten Beweismittel nicht als "neu" anzusehen seien. Zudem seien sie nicht rechtzeitig vorgelegt worden. Auch komme es auf die Frage, ob Hedwig Adlon 1949 zu Recht oder Unrecht in die Liste 3 aufgenommen worden sei, wegen der auf besatzungshoheitlicher Grundlage erfolgten Enteignung nicht an.

Das Bundesverfassungsgericht hatte mehrfach bestätigt, dass von der ehemaligen Sowjetunion beschlagnahmtes Nazi-Eigentum nicht zurückgegeben werden darf.

Dem Verwaltungsgericht zufolge hat die Erbengemeinschaft auch keinen Anspruch auf die Feststellung, dass sie schon vor 1945 ihr Vermögen aus rassischen oder politischen Gründen verloren hätten und deshalb berechtigt wären, Erlös für das 1994 verkaufte Adlon-Grundstück zu verlangen. Es sei keine "erforderliche vollständige und endgültige Verdrängung der Adlons aus der Eigentümerstellung zu erkennen", erklärte das Gericht. Außerdem seien die Adlons nicht politisch verfolgt worden, weil ihre behauptete nazifeindliche Gesinnung "gänzlich unerkannt geblieben" sei.

(M.Dylatov--DTZ)

Empfohlen

Trump: Habe Putin um Freilassung von US-Bürger Hubbard gebeten

US-Präsident Donald Trump hat den russischen Staatschef Wladimir Putin nach eigenen Angaben um die Freilassung des seit Jahren inhaftierten US-Bürgers Stephen Hubbard gebeten. Es sei an der Zeit, Hubbard zurückzuholen, sagte Trump am Dienstag in Washington. Der Lehrer im Ruhestand war im Oktober 2024 in Moskau wegen angeblichen "Söldnertums" für die Ukraine zu einer Haftstrafe von fast sieben Jahren verurteilt worden.

Italienische Regierung schickt nach Ausschreitungen 500 Soldaten nach Mailand

Nach den gewaltsamen Ausschreitungen in Mailand schickt Italiens Regierungschefin Giorgia Meloni 500 Soldaten in die Großstadt. Die Soldaten sollten bis Jahresende in Mailand bleiben und die Polizei unterstützen, erklärte Meloni am Dienstag nach einer Kabinettsitzung. "Es gibt das Recht zu demonstrieren, aber nicht, unsere Städte zu plündern", sagte die rechtsgerichtete Regierungschefin in einem Online-Video.

Tod von 53 Migranten in Texas: Schleuser zu 30 Jahren Haft verurteilt

Gut vier Jahre nach dem Tod von 53 Migranten in einem überhitzten Lastwagen im US-Bundesstaat Texas ist einer der Schleuser zu 30 Jahren Haft verurteilt worden. Der 39-Jährige aus Guatemala sei mitverantwortlich für den Tod der Menschen gewesen, die von Mexiko aus in die USA gelangen wollten, erklärte die Staatsanwaltschaft am Dienstag zu dem Urteil des Bundesgerichts in San Antonio.

Kreise: Erstes Abschiebezentrum von EU-Ländern in Drittstaat soll in Ruanda entstehen

Das erste Abschiebezentrum von EU-Ländern in einem Drittstaat wird voraussichtlich in Ruanda entstehen. Eine Vereinbarung zwischen dem afrikanischen Land und den fünf EU-Mitgliedstaaten, die die Einrichtung solcher Zentren vorantreiben, könnte bereits im nächsten Monat unterzeichnet werden, wie die Nachrichtenagentur AFP am Dienstag aus mit den Verhandlungen vertrauten Kreisen erfuhr. Ruanda wird seit langem als mögliches Aufnahmeland genannt und ist den Angaben zufolge inzwischen der klare Favorit.

Textgröße ändern: