Deutsche Tageszeitung - Zwei Tote nach Schönheitsoperationen - Düsseldorfer Arzt muss ins Gefängnis

Zwei Tote nach Schönheitsoperationen - Düsseldorfer Arzt muss ins Gefängnis


Zwei Tote nach Schönheitsoperationen - Düsseldorfer Arzt muss ins Gefängnis
Zwei Tote nach Schönheitsoperationen - Düsseldorfer Arzt muss ins Gefängnis / Foto: © AFP/Archiv

Nach dem Tod zweier Patientinnen nach Schönheitsoperationen muss ein Arzt aus Düsseldorf ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe teilte am Mittwoch mit, dass die Verurteilung durch das Düsseldorfer Landgericht rechtskräftig sei. Dieses hatte den Mann im November 2021 wegen zweifacher Körperverletzung mit Todesfolge zu einer Haftstrafe von drei Jahren und vier Monaten verurteilt. (Az. 3 StR 162/22)

Textgröße ändern:

Außerdem darf er vier Jahre lang keine chirurgischen Eingriffe vornehmen und auch nicht dabei assistieren. Wie das Landgericht feststellte, nahm der Arzt - ein Internist - in den Jahren 2018 und 2019 bei den beiden Frauen sogenannte Eigenfetttransfers vor. Dabei wird Körperfett an einer Stelle abgesaugt und in einen anderen Körperteil gespritzt, zum Beispiel den Hintern. Medizinisch notwendig waren die Operationen nicht, sie dienten kosmetischen Zwecken.

Die Frauen, eine 20- und eine 42-Jährige, starben in Folge der Eingriffe an Kreislaufversagen. Der Arzt habe sie zuvor nicht ausreichend über die Risiken der Behandlung aufgeklärt, urteilte das Landgericht. Gegen das Urteil aus Düsseldorf zog der Arzt vor den BGH, seine Revision hatte nun aber überwiegend keinen Erfolg. Nur die Einziehung eines Geldbetrags wurde zurückgenommen, weil der Arzt keinen Tatertrag erlangt habe.

(A.Stefanowych--DTZ)

Empfohlen

Frau in Baden-Württemberg in Kopf geschossen: Lebenslange Haft wegen Mordes

Weil er seine Frau mit einem Schuss in den Kopf getötet haben soll, ist ein 38-Jähriger zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Landgericht im baden-württembergischen Ellwangen sprach ihn am Mittwoch wegen Mordes schuldig, wie ein Gerichtssprecher mitteilte.

NS-Parolen in sozialen Netzwerken: Zweieinhalb Jahre Haft in Rheinland-Pfalz

Wegen der Verwendung von NS-Parolen im Zusammenhang mit israelfeindlichen Beiträgen in sozialen Medien ist ein 27-Jähriger in Rheinland-Pfalz zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht in Koblenz sprach ihn am Mittwoch unter anderem wegen Volksverhetzung in fünf Fällen und dem Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen schuldig, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte.

13-Jährige geschwängert: Sechseinhalb Jahre Haft in Kölner Missbrauchsprozess

In einem Prozess um sexuellen Missbrauch einer 13-Jährigen ist ein Mann vom Landgericht Köln zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilt. Der Angeklagte wurde am Mittwoch des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern schuldig gesprochen, wie eine Gerichtssprecherin sagte. Laut Anklage soll der 31-Jährige mit dem Mädchen eine Art partnerschaftliche Beziehung geführt haben.

Arbeiter in Bayern von herabfallenden Brettern erschlagen

In Bayern ist ein Arbeiter von herabfallenden Brettern getroffen und tödlich verletzt worden. Der 63-Jährige war am Dienstag mit Reinigungsarbeiten in einem etwa 40 Metern hohen Treppenhausschacht auf einer Großbaustelle in Pfaffenhofen an der Ilm beschäftigt, wie die Polizei am Mittwoch in Ingolstadt mitteilte.

Textgröße ändern: