Deutsche Tageszeitung - Pauschaltouristen können auf Preisminderung wegen Corona-Maßnahmen hoffen

Pauschaltouristen können auf Preisminderung wegen Corona-Maßnahmen hoffen


Pauschaltouristen können auf Preisminderung wegen Corona-Maßnahmen hoffen
Pauschaltouristen können auf Preisminderung wegen Corona-Maßnahmen hoffen / Foto: © AFP/Archiv

Zwei deutsche Spanien-Urlauber können sich Hoffnung darauf machen, dass sie vom Reiseveranstalter Geld zurückbekommen: Corona-Maßnahmen am Urlaubsort können eine Vertragswidrigkeit sein, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg. Ob der Reiseveranstalter an dadurch verursachten Beeinträchtigungen der Urlaubsfreude schuld gewesen sei, sei nicht entscheidend. (Az. C-396/21)

Textgröße ändern:

Im zugrunde liegenden Fall ging es um zwei Deutsche, die Mitte März 2020 nach Gran Canaria flogen. Zwei Tage nach ihrer Ankunft wurden strikte Schutzmaßnahmen verhängt. So durften die Touristen ihr Hotelzimmer nur noch zum Essen verlassen und mussten schließlich früher als geplant nach Deutschland zurückkehren. Daraufhin klagten sie auf die Erstattung von 70 Prozent des Reisepreises.

Das Landgericht München I bat den EuGH um Auslegung der Pauschalreiserichtlinie. Diese sieht vor, dass Urlauberinnen und Urlauber Anspruch auf Preisminderung haben, wenn eine Vertragswidrigkeit vorlag. Das könnten auch Einschränkungen durch Corona-Maßnahmen sein - auch wenn diese wegen einer weltweiten Pandemie in vielen Ländern angeordnet wurden, erklärte der EuGH nun.

Wie viel Geld den beiden Urlaubern nun zustehen kann, entschied der Gerichtshof nicht selbst, dies muss das Landgericht tun. Der EuGH erklärte, dass die Preisminderung angemessen sein müsse. Das Münchner Gericht müsse insbesondere beurteilen, ob die Sperrung des Pools und der Strände sowie das abgesagte Animationsprogramm und fehlende Besichtigungsmöglichkeiten als mangelhafte Erbringung der vertraglichen Leistungen gälten. Entsprechend müsse der Preis reduziert werden.

(L.Svenson--DTZ)

Empfohlen

Urteil: 17-Jähriger mit Einkommen muss zu hohen Unterhaltsvorschuss zurückzahlen

Ein junger Mann aus Thüringen muss etwa 300 Euro Unterhaltsvorschuss zurückzahlen, weil er in dem Monat bereits selbst Geld verdiente. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wies am Mittwoch seine Klage gegen die Stadt Gera ab. Der Kläger war im maßgeblichen Monat noch 17 Jahre alt. (Az. 5 C 6.25)

Frau in Baden-Württemberg in Kopf geschossen: Lebenslange Haft wegen Mordes

Weil er seine Frau mit einem Schuss in den Kopf getötet haben soll, ist ein 38-Jähriger zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Landgericht im baden-württembergischen Ellwangen sprach ihn am Mittwoch wegen Mordes schuldig, wie ein Gerichtssprecher mitteilte.

NS-Parolen in sozialen Netzwerken: Zweieinhalb Jahre Haft in Rheinland-Pfalz

Wegen der Verwendung von NS-Parolen im Zusammenhang mit israelfeindlichen Beiträgen in sozialen Medien ist ein 27-Jähriger in Rheinland-Pfalz zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht in Koblenz sprach ihn am Mittwoch unter anderem wegen Volksverhetzung in fünf Fällen und dem Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen schuldig, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte.

13-Jährige geschwängert: Sechseinhalb Jahre Haft in Kölner Missbrauchsprozess

In einem Prozess um sexuellen Missbrauch einer 13-Jährigen ist ein Mann vom Landgericht Köln zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilt. Der Angeklagte wurde am Mittwoch des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern schuldig gesprochen, wie eine Gerichtssprecherin sagte. Laut Anklage soll der 31-Jährige mit dem Mädchen eine Art partnerschaftliche Beziehung geführt haben.

Textgröße ändern: