Deutsche Tageszeitung - Bundesgerichtshof hebt Freisprüche wegen Handel mit CBD-Hanfprodukten auf

Bundesgerichtshof hebt Freisprüche wegen Handel mit CBD-Hanfprodukten auf


Bundesgerichtshof hebt Freisprüche wegen Handel mit CBD-Hanfprodukten auf
Bundesgerichtshof hebt Freisprüche wegen Handel mit CBD-Hanfprodukten auf / Foto: © AFP/Archiv

Der Streit um den Handel mit sogenannten CBD-Hanfprodukten geht in eine neue Runde. Der Leipziger Strafsenat des Bundesgerichtshofs hob am Montag die Freisprüche gegen fünf Angeklagte des Berliner Unternehmens Bunte Blüte auf. Das Landgericht Berlin soll die Motive der Angeklagten neu überprüfen. (Az: 5 StR 269/22)

Textgröße ändern:

Das in den weiblichen Hanfpflanzen enthaltene Cannabidiol (CBD) gilt als krampflösend, beruhigend, angstlösend und appetitzügelnd. In den Produkten sind aber auch geringe Mengen des Cannabis-Rauschwirkstoffs THC enthalten. Insbesondere CBD-Öl wird vorrangig in Onlineshops bundesweit verkauft.

Angeklagt sind der Geschäftsführer sowie zwei Teilhaber und zwei Mitarbeiter des Berliner Unternehmens Bunte Blüte, das verschiedene CBD-Produkte vertreibt. Hierfür führten sie drei Kilogramm einer cannabishaltigen Zubereitung aus der Schweiz ein und bestellten weitere siebeneinhalb Kilogramm Blütenstände von Cannabispflanzen in Luxemburg bestellt.

Das Landgericht Berlin ging davon aus, dass es sich dabei wegen des verbliebenen THC-Gehalts zwar um Betäubungsmittel handelt. Dennoch sprach es die Angeklagten frei. Sie hätten ihre Produkte nicht zu Rauschzwecken verkauft. Auch hätten sie nicht absehen können, dass Kunden große Mengen der Produkte beispielsweise in Kekse einbacken, um eine Rauschwirkung zu erzielen.

Auf die Revision der Staatsanwaltschaft hob der BGH diese Urteile nun auf und verwies die Anklagen zur neuerlichen Prüfung an eine andere Strafkammer des Landgerichts Berlin zurück. Bei seinem Urteil habe das Landgericht sich einfach auf die Aussagen der Angeklagten verlassen, ohne ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen. So fehlten Feststellungen zu möglichen Vorstrafen.

Daraus könnten sich aber Anhaltspunkte dafür geben, ob die Angeklagten die Betäubungsmitteleigenschaft ihrer Produkte hätten kennen können. Auch müsse sich das Landgericht näher mit der Werbung der Bunten Blüte auseinandersetzen, wonach die verkauften CBD-Produkte "entgegen der Behauptung einiger selbst ernannter Experten, Polizisten und Richter" keine Rauschwirkung hätten.

(V.Sørensen--DTZ)

Empfohlen

Urteil: 17-Jähriger mit Einkommen muss zu hohen Unterhaltsvorschuss zurückzahlen

Ein junger Mann aus Thüringen muss etwa 300 Euro Unterhaltsvorschuss zurückzahlen, weil er in dem Monat bereits selbst Geld verdiente. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wies am Mittwoch seine Klage gegen die Stadt Gera ab. Der Kläger war im maßgeblichen Monat noch 17 Jahre alt. (Az. 5 C 6.25)

Frau in Baden-Württemberg in Kopf geschossen: Lebenslange Haft wegen Mordes

Weil er seine Frau mit einem Schuss in den Kopf getötet haben soll, ist ein 38-Jähriger zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Landgericht im baden-württembergischen Ellwangen sprach ihn am Mittwoch wegen Mordes schuldig, wie ein Gerichtssprecher mitteilte.

NS-Parolen in sozialen Netzwerken: Zweieinhalb Jahre Haft in Rheinland-Pfalz

Wegen der Verwendung von NS-Parolen im Zusammenhang mit israelfeindlichen Beiträgen in sozialen Medien ist ein 27-Jähriger in Rheinland-Pfalz zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht in Koblenz sprach ihn am Mittwoch unter anderem wegen Volksverhetzung in fünf Fällen und dem Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen schuldig, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte.

13-Jährige geschwängert: Sechseinhalb Jahre Haft in Kölner Missbrauchsprozess

In einem Prozess um sexuellen Missbrauch einer 13-Jährigen ist ein Mann vom Landgericht Köln zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilt. Der Angeklagte wurde am Mittwoch des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern schuldig gesprochen, wie eine Gerichtssprecherin sagte. Laut Anklage soll der 31-Jährige mit dem Mädchen eine Art partnerschaftliche Beziehung geführt haben.

Textgröße ändern: