Deutsche Tageszeitung - Ex-Polizist Chauvin verlangt Aufhebung von Verurteilung im Fall George Floyd

Ex-Polizist Chauvin verlangt Aufhebung von Verurteilung im Fall George Floyd


Ex-Polizist Chauvin verlangt Aufhebung von Verurteilung im Fall George Floyd
Ex-Polizist Chauvin verlangt Aufhebung von Verurteilung im Fall George Floyd / Foto: © Court TV/AFP/Archiv

Im Fall der Tötung des Afroamerikaners George Floyd im Mai 2020 hat der weiße Ex-Polizist Derek Chauvin eine Aufhebung seiner Verurteilung wegen Mordes zweiten Grades gefordert. Bei einer Anhörung vor dem Berufungsgericht des US-Bundesstaates Minnesota sagte Chauvins Anwalt William Mohrman am Mittwoch, der 46-Jährige habe keinen fairen Prozess erhalten.

Textgröße ändern:

Er verwies dabei auf die große öffentliche Aufmerksamkeit, die der Fall erregt hatte, und auf die massiven Sicherheitsvorkehrungen angesichts der Befürchtungen vor Ausschreitungen. Dies habe die Geschworenen beeinflusst, der Prozess hätte deswegen verlegt werden müssen, argumentierte Mohrman.

Der Vertreter der Staatsanwaltschaft wies die Argumente des Anwalts zurück und betonte, Chauvin habe einen fairen Prozess erhalten. Das Berufungsgericht hat drei Monate Zeit, eine Entscheidung zu fällen.

Floyds auf einem Handyvideo festgehaltener Tod in Minneapolis am 25. Mai 2020 hatte international für Entsetzen gesorgt und in den USA landesweite Proteste gegen Rassismus und Polizeigewalt ausgelöst. Chauvin hatte dem wegen eines mutmaßlich gefälschten 20-Dollar-Scheins festgenommenen Schwarzen rund neuneinhalb Minuten lang das Knie in den Nacken gedrückt, obwohl Floyd wiederholt klagte, er bekomme keine Luft mehr.

Floyds Klage "I can't breathe" - "Ich kann nicht atmen" oder "Ich bekomme keine Luft" - ging um die Welt und wurde zu einem Motto der Anti-Rassismus-Bewegung Black Lives Matter (Das Leben von Schwarzen zählt).

Im Juni 2021 wurde Chauvin wegen Mordes zweiten Grades zu 22 Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. In einem separaten Bundesverfahren bekannte der Ex-Polizist sich später der Verletzung von Floyds Bürgerrechten schuldig. In diesem Verfahren wurde er im Juli 2022 zu 21 Jahren Gefängnis verurteilt. Er sitzt die beiden Haftstrafen zeitgleich ab.

Die Berufungsanhörung vom Mittwoch bezog sich auf die Verurteilung in dem ersten Prozess. Selbst wenn die Berufungsrichter das Urteil erster Instanz kippen würden, bliebe Chauvin wegen seiner Verurteilung auf Bundesebene im Gefängnis.

In dem Fall sind auch drei weitere Polizisten, die an Floyds Festnahme beteiligt waren, zu Haftstrafen verurteilt worden. Sie erhielten aber deutlich niedrigere Strafen als Chauvin.

(V.Sørensen--DTZ)

Empfohlen

Ungarische Staatsanwaltschaft nimmt Ex-Zentralbankchef und Orbán-Vertrauten fest

In einem der spektakulärsten Korruptionsfälle des Landes hat die ungarische Staatsanwaltschaft den früheren Zentralbankchef György Matolcsy festnehmen lassen. Dem ehemals engen Vertrauten von Ex-Regierungschef Viktor Orban sowie weiteren Beschuldigten werde unter anderem Wirtschaftsbetrug vorgeworfen, teilte die Staatsanwaltschaft am Mittwoch mit. Die Beschuldigten seien vernommen worden und befänden sich in Gewahrsam. Matolcsys Anwalt Pal Batki bestätigte eine Festnahme wegen Wirtschaftsbetrugs und Urkundenfälschung, machte jedoch keine weiteren Angaben.

Urteil: 17-Jähriger mit Einkommen muss zu hohen Unterhaltsvorschuss zurückzahlen

Ein junger Mann aus Thüringen muss etwa 300 Euro Unterhaltsvorschuss zurückzahlen, weil er in dem Monat bereits selbst Geld verdiente. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wies am Mittwoch seine Klage gegen die Stadt Gera ab. Der Kläger war im maßgeblichen Monat noch 17 Jahre alt. (Az. 5 C 6.25)

Frau in Baden-Württemberg in Kopf geschossen: Lebenslange Haft wegen Mordes

Weil er seine Frau mit einem Schuss in den Kopf getötet haben soll, ist ein 38-Jähriger zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Landgericht im baden-württembergischen Ellwangen sprach ihn am Mittwoch wegen Mordes schuldig, wie ein Gerichtssprecher mitteilte.

NS-Parolen in sozialen Netzwerken: Zweieinhalb Jahre Haft in Rheinland-Pfalz

Wegen der Verwendung von NS-Parolen im Zusammenhang mit israelfeindlichen Beiträgen in sozialen Medien ist ein 27-Jähriger in Rheinland-Pfalz zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht in Koblenz sprach ihn am Mittwoch unter anderem wegen Volksverhetzung in fünf Fällen und dem Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen schuldig, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte.

Textgröße ändern: