Deutsche Tageszeitung - Lebenslange Haft für Mord an Ehefrau vor niedersächsischer Anwaltskanzlei

Lebenslange Haft für Mord an Ehefrau vor niedersächsischer Anwaltskanzlei


Lebenslange Haft für Mord an Ehefrau vor niedersächsischer Anwaltskanzlei
Lebenslange Haft für Mord an Ehefrau vor niedersächsischer Anwaltskanzlei / Foto: © AFP/Archiv

Achteinhalb Monate nach einem tödlichen Messerangriff auf eine 35-Jährige im niedersächsischen Burgdorf ist ihr Ehemann am Freitag vom Landgericht in Hildesheim wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Nach Angaben eines Gerichtssprechers sah es die zuständige Kammer als erwiesen an, dass der 38-Jährige seiner Partnerin vor einer Anwaltskanzlei aufgelauert und sie erstochen hatte. Hintergrund war demnach eine von der Frau eingeleitete Trennung.

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Laut Anklage hatte die Getötete in der Kanzlei einen Termin vereinbart, um die Scheidung einzuleiten. Der Angeklagte erfuhr davon und passte seine Frau vor dem Gebäude ab. Während sie noch in ihrem Auto saß, kam es demnach zu einem kurzen Wortwechsel. Dann stach er mit einem Messer zu.

Das Gericht sah diesen Tatablauf als erwiesen an und verurteilte den Beschuldigten wegen heimtückischen Mordes an seiner überraschten und arglosen Frau. Auch die Staatsanwaltschaft und die Nebenklage hatten eine lebenslange Haftstrafe gefordert, die Nebenklage zudem die Feststellung der besonderen Schuldschwere. Diese sah das Gericht aber nicht als gegeben an.

Die Verteidigung des geständigen Angeklagten hatte auf 13 Jahre Haft wegen Totschlags plädiert. Nach ihrer Einschätzung handelte es sich um eine spontane und ungeplante Tat, bei der keine Mordmerkmale verwirklicht gewesen seien. Dies sah das Gericht laut Sprecher aber anders. Unter anderem sei der Angeklagte planvoll vorgegangen, habe sich vor der Anwaltskanzlei versteckt und dann das Überraschungsmoment ausgenutzt.

(G.Khurtin--DTZ)

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