Deutsche Tageszeitung - Nach Flucht von Mörder aus Amtsgericht Regensburg prüft Polizei Schwachstellen

Nach Flucht von Mörder aus Amtsgericht Regensburg prüft Polizei Schwachstellen


Nach Flucht von Mörder aus Amtsgericht Regensburg prüft Polizei Schwachstellen
Nach Flucht von Mörder aus Amtsgericht Regensburg prüft Polizei Schwachstellen / Foto: © AFP/Archiv

Nach der Flucht eines verurteilten Mörders Anfang Januar aus dem Amtsgericht Regensburg prüfen Polizei und Justiz Schwachstellen. Die abgenommenen Handfesseln und eine fehlende Überwachung hätten die Flucht begünstigt, teilten die Polizei und das Amtsgericht am Montag mit.

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Dem Angeklagten waren demnach auf gerichtliche Anordnung im Sitzungssaal die Handfesseln abgenommen worden, um ihm ein Mitschreiben zu ermöglichen. Rachid C. flüchtete später durch ein Fenster im Anwaltszimmer des Gerichts. Vier Tage später wurde er in Frankreich festgenommen. Er soll noch im Januar nach Deutschland ausgeliefert werden.

Eine der Polizei obliegende Fesselung des Angeklagten nach Verlassen des Sitzungssaals und eine lückenlose Überwachung des zu öffnenden Fensters in dem betreffenden Anwaltszimmer hätten die Flucht "mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit verhindert", hieß es.

Das Anwaltszimmer ist demnach nicht gesichert. Es dient den Rechtsanwälten als Aufenthalt in Sitzungspausen. Für Besprechungen mit inhaftierten Angeklagten sei der nicht überwachte Raum nicht konzipiert. Tatsächlich hielt sich der Angeklagte dort mit seinem Anwalt auf.

Auch sei die Flucht "durch die mangelnden Kenntnisse der Vorführbeamten zu baulichen und sicherheitstechnischen Gegebenheiten begünstigt" worden, erklärten Polizei und Gericht. Die Regelungen zum Transport von Gefangenen und die Sicherungsmaßnahmen in Gerichtsgebäuden einschließlich der Bewachung der Gefangenen würden nun überprüft.

C. ist unter anderem wegen Mords und Raubs mit Todesfolge rechtskräftig verurteilt. Der 40-Jährige verbüßt eine lebenslange Freiheitsstrafe. Beim Prozess vor dem Amtsgericht in Regensburg ging es um eine weitere Straftat, die er im Gefängnis begangen haben soll.

(M.Dylatov--DTZ)

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