Deutsche Tageszeitung - Prozess wegen zweifachen Mordes gegen Pfleger vor Landgericht München

Prozess wegen zweifachen Mordes gegen Pfleger vor Landgericht München


Prozess wegen zweifachen Mordes gegen Pfleger vor Landgericht München
Prozess wegen zweifachen Mordes gegen Pfleger vor Landgericht München / Foto: © AFP/Archiv

Weil er nach durchzechten Nächten oder zum Handyspielen seine Ruhe vor seinen Patienten haben wollte, soll ein Pfleger in einem Münchner Krankenhaus tödliche oder lebensbedrohende Medikamentenmischungen gespritzt haben. Zwei der Patienten des wegen zweifachen Mordes und sechsfachen versuchten Mordes angeklagten 26 Jahre alten Mario G. starben, wie aus der am Dienstag vor dem Landgericht München I verlesenen Anklage hervorgeht.

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Zu den Patienten des Pflegers zählte der Schriftsteller Hans Magnus Enzensberger. Von den sechs angeklagten Fällen des versuchten Mordes gehen allein drei auf Attacken auf Enzensberger Anfang November 2020 zurück, die dieser aber alle überlebte. Bei der dritten Attacke soll der Pfleger Enzensberger sechs Ampullen Adrenalin gespritzt und so eine lebensbedrohliche Erhöhung der Herzfrequenz ausgelöst haben.

Entgegen seiner Patientenverfügung veranlassten die Ärzte bei Enzensberger eine künstliche Beatmung und konnten so der Anklage zufolge sein Leben retten. Enzensberger starb im vergangenen November und damit zwei Jahre nach den Attacken im Alter von 93 Jahren eines natürlichen Todes.

Der Pfleger war vor allem in Wachräumen des Krankenhauses im Einsatz, wohin die Patienten nach einer Operation von der Intensivstation verlegt werden, bevor sie auf die reguläre Station zurückkehren können. Bei den beiden Mordopfern handelt es sich um Männer im Alter von 80 Jahren und 89 Jahren, die mehrere Tage nach der Gabe der nicht verordneten Medikamente starben, ohne nochmals zu Bewusstsein gekommen zu sein.

Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft wollte der Pfleger seine Ruhe haben, um sich von seinem Kater vom Alkoholkonsum des Vorabends erholen oder sich mit seinem Handy beschäftigen zu können. Außerdem habe er die Wirkung von Medikamenten auf Patienten austesten wollen und habe deshalb neben beruhigenden Medikamenten auch Blutverdünner oder das aufputschende Adrenalin gespritzt.

Er habe sich von den Ärzten von oben herab behandelt gefühlt und selbst wie ein Arzt fühlen wollen, befand die Staatsanwaltschaft. Nach der Gabe der nicht verordneten Medikamente habe er die Rat- und Hilflosigkeit der Ärzte genossen, die sich die Verschlechterung des Zustands ihrer Patienten nicht erklären konnten. Der Pfleger habe sich damit in einer Machtposition gefühlt. Für den Prozess wurden Termine bis Mai angesetzt.

(Y.Leyard--DTZ)

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