Deutsche Tageszeitung - Gericht: Musik in Verkaufsraum von Lieferservice keine Urheberrechtsverletzung

Gericht: Musik in Verkaufsraum von Lieferservice keine Urheberrechtsverletzung


Gericht: Musik in Verkaufsraum von Lieferservice keine Urheberrechtsverletzung
Gericht: Musik in Verkaufsraum von Lieferservice keine Urheberrechtsverletzung / Foto: © AFP/Archiv

Ein Pizzalieferservice, der in seinem Verkaufsraum Musik abspielen lässt, verstößt einem Urteil zufolge nicht gegen das Urheberrecht. Er müsse daher auch keinen Schadenersatz zahlen, teilte das Amtsgericht Frankfurt am Main am Dienstag mit. Die Musik gebe es "zum Mitnehmen gratis dazu". (Az. 32 C 1565/22)

Textgröße ändern:

Der Außendienstmitarbeiter der Klägerin hatte die Pizzeria dreimal besucht. Dabei lief ein eingeschalteter Fernseher mit Ton. Die Klägerin sah darin eine öffentliche Wiedergabe und klagte auf Schadenersatz wegen der widerrechtlichen Nutzung urheberrechtlich geschützter Musik.

Das Gericht wies die Klage ab. In dem Fall handle es sich nicht um eine öffentliche Wiedergabe im Sinn des Urheberrechtsgesetzes, urteilten die Richter. Diese setze voraus, dass viele Menschen beschallt würden.

Zudem dürfe es sich nicht bloß um einen abgegrenzten Kreis von untereinander persönlich verbundenen Menschen handeln. Die im Geschäft arbeitenden Menschen und Familienangehörigen des Beklagten seien keine Öffentlichkeit.

Nur ein kleiner Teil der Bestellungen werde im Laden abgeholt. Eine öffentliche Wiedergabe setze voraus, dass sich der Beklagte gezielt an ein Publikum richte und es nicht nur zufällig erreiche.

All diese Voraussetzungen verneinte das Gericht. Die etwa zehn Selbstabholer am Tag würden "ohne ihr Wollen und ohne Rücksicht" zwangsläufig von der Hintergrundmusik erreicht, während sie auf ihre Pizza warteten. Die Entscheidung ist rechtskräftig.

(N.Loginovsky--DTZ)

Empfohlen

Ungarische Staatsanwaltschaft nimmt Ex-Zentralbankchef und Orbán-Vertrauten fest

In einem der spektakulärsten Korruptionsfälle des Landes hat die ungarische Staatsanwaltschaft den früheren Zentralbankchef György Matolcsy festnehmen lassen. Dem ehemals engen Vertrauten von Ex-Regierungschef Viktor Orban sowie weiteren Beschuldigten werde unter anderem Wirtschaftsbetrug vorgeworfen, teilte die Staatsanwaltschaft am Mittwoch mit. Die Beschuldigten seien vernommen worden und befänden sich in Gewahrsam. Matolcsys Anwalt Pal Batki bestätigte eine Festnahme wegen Wirtschaftsbetrugs und Urkundenfälschung, machte jedoch keine weiteren Angaben.

Urteil: 17-Jähriger mit Einkommen muss zu hohen Unterhaltsvorschuss zurückzahlen

Ein junger Mann aus Thüringen muss etwa 300 Euro Unterhaltsvorschuss zurückzahlen, weil er in dem Monat bereits selbst Geld verdiente. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wies am Mittwoch seine Klage gegen die Stadt Gera ab. Der Kläger war im maßgeblichen Monat noch 17 Jahre alt. (Az. 5 C 6.25)

Frau in Baden-Württemberg in Kopf geschossen: Lebenslange Haft wegen Mordes

Weil er seine Frau mit einem Schuss in den Kopf getötet haben soll, ist ein 38-Jähriger zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Landgericht im baden-württembergischen Ellwangen sprach ihn am Mittwoch wegen Mordes schuldig, wie ein Gerichtssprecher mitteilte.

NS-Parolen in sozialen Netzwerken: Zweieinhalb Jahre Haft in Rheinland-Pfalz

Wegen der Verwendung von NS-Parolen im Zusammenhang mit israelfeindlichen Beiträgen in sozialen Medien ist ein 27-Jähriger in Rheinland-Pfalz zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht in Koblenz sprach ihn am Mittwoch unter anderem wegen Volksverhetzung in fünf Fällen und dem Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen schuldig, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte.

Textgröße ändern: