Deutsche Tageszeitung - Haft- und Bewährungsstrafe in Fall von misshandeltem Baby in Rheinland-Pfalz

Haft- und Bewährungsstrafe in Fall von misshandeltem Baby in Rheinland-Pfalz


Haft- und Bewährungsstrafe in Fall von misshandeltem Baby in Rheinland-Pfalz
Haft- und Bewährungsstrafe in Fall von misshandeltem Baby in Rheinland-Pfalz / Foto: © AFP/Archiv

Das Landgericht im rheinland-pfälzischen Landau hat in einem Revisionsprozess die Eltern eines misshandelten Babys verurteilt. Die Mutter wurde wegen gefährlicher Körperverletzung zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt, wie ein Gerichtssprecher am Donnerstag sagte. Der Vater erhielt eine Bewährungsstrafe von neun Monaten wegen unterlassener Hilfeleistung.

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Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Mutter im Jahr 2018 ihren damals sieben Wochen alten Sohn misshandelt hatte. Wer dem Kind seine Verletzungen zufügte, war im Prozess strittig. Das Kind kam schwer verletzt in ein Krankenhaus. Es wurde in einer Notoperation gerettet.

Die Staatsanwaltschaft forderte im Prozess für die Mutter drei Jahre Haft wegen gefährlicher Körperverletzung und Aussetzung in eine hilflose Lage. Für den Vater verlangte sie wegen des Vorwurfs der Aussetzung in eine hilflose Lage eine Bewährungsstrafe von anderthalb Jahren. Die Verteidiger beider Angeklagten plädierten hingegen auf Freisprüche.

Im Jahr 2019 hatte das Landgericht Frankenthal die Eltern bereits wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen durch Unterlassen zu jeweils dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil allerdings auf, so dass vor einem anderen Gericht neu verhandelt werden musste.

(V.Sørensen--DTZ)

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