Deutsche Tageszeitung - Mordanklage nach tödlicher Messerattacke von Illerkirchberg erhoben

Mordanklage nach tödlicher Messerattacke von Illerkirchberg erhoben


Mordanklage nach tödlicher Messerattacke von Illerkirchberg erhoben
Mordanklage nach tödlicher Messerattacke von Illerkirchberg erhoben / Foto: © AFP/Archiv

Knapp drei Monate nach dem tödlichen Messerangriff auf die 14-jährige Ece in Illerkirchberg hat die Staatsanwaltschaft Ulm Anklage gegen den Tatverdächtigen erhoben. Sie wirft dem 27 Jahre alten Mann aus Eritrea Mord und versuchten Mord mit gefährlicher Körperverletzung vor, wie sie am Dienstag mitteilte. Er soll am 5. Dezember zwei Mädchen auf dem Weg zur Schule in dem baden-württembergischen Ort angegriffen haben.

Textgröße ändern:

Die Staatsanwaltschaft nannte auch ein mögliches Motiv. Der Mann habe vorgehabt, bei der Ausländerbehörde die Ausstellung eines Ausweisdokuments zu erzwingen. Darum habe er das Messer mitgenommen, als er morgens das Haus verließ. Er habe es aus seinem Rucksack genommen und in die Jackentasche gesteckt, als die beiden Mädchen, zwei Freundinnen im Alter von 13 und 14 Jahren, vorbeigingen.

Der Tatverdächtige soll angenommen haben, dass die beiden das Messer gesehen hätten. Darum habe er spontan beschlossen, sie zu töten, so die Staatsanwaltschaft. So habe er verhindern wollen, dass die Mädchen die Polizei verständigten und seinen Plan durchkreuzten. Er habe die Teenager kurz gegrüßt, das Überraschungsmoment ausgenutzt und auf den Oberkörper der 13-Jährigen eingestochen.

Die Klinge sei durch eine Rippe abgelenkt worden, weswegen das Mädchen nicht lebensgefährlich verletzt wurde. Sie konnte fliehen und überlebte. Ece jedoch soll der Mann zu Boden gestoßen und dann mehrmals in Rücken und Hinterkopf gestochen haben. Danach sei er ins Haus zurückgegangen. Die 14-Jährige starb später im Krankenhaus.

Der 27-Jährige habe sich nach der Tat möglicherweise in Suizidabsicht selbst verschiedene Stich- und Schnittverletzungen zugefügt, hieß es weiter. Er wurde wenig später festgenommen. Den Angriff auf Ece gestand er bereits im Januar. An das 13-jährige Mädchen habe er sich dagegen nicht mehr erinnern können, erklärte die Staatsanwaltschaft.

Sie wirft dem Mann Heimtücke und die Tötung zur Ermöglichung einer anderen Straftat vor. Ein vorläufiges psychiatrisches Gutachten habe ergeben, dass er schuldfähig sei. Über die Zulassung der Anklage entscheidet nun das Landgericht Ulm. Der 27-Jährige sitzt in Untersuchungshaft.

(I.Beryonev--DTZ)

Empfohlen

Mutmaßlicher Russland-Spion in Brandenburg festgenommen

In Brandenburg ist am Donnerstag ein mutmaßlicher Russland-Spion festgenommen worden, der militärisch relevante Informationen gesammelt haben soll. Der ukrainische Staatsbürger Vadym Y. soll etwa Erkenntnisse über die Produktion von Panzerfahrzeugen, Munition und Explosivstoffen zusammengetragen haben, wie die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe mitteilte. Außerdem habe er Informationen über Personal und militärische Anlagen an Standorten zur Sicherung der Nato-Ostflanke gesammelt.

EuGH-Gutachten hält Übergewinnsteuer in Energiekrise 2022 und 2023 für rechtmäßig

Ein neues Gutachten am Europäischen Gerichtshof (EuGH) stuft die sogenannte Übergewinnsteuer für Energiekonzerne aus den Jahren 2022 und 2023 als rechtmäßig ein. Es sei eine befristete Ausnahme gewesen, erklärte der zuständige Generalanwalt Athanasios Rantos in seinen am Donnerstag in Luxemburg vorgelegten Schlussanträgen. Ein Urteil ist das aber noch nicht. (Az. C-358/24 u.a.)

Tantiemen zur Zweitnutzung von Texten: EuGH urteilt zugunsten von Sachbuchautoren

Im deutschen Streit zwischen Wissenschaftsautoren und der Verwertungsgesellschaft Wort über die Verteilung von Tantiemen hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag zugunsten der Autoren entschieden. Druckkostenzuschüsse dürfen demnach nicht aus den Tantiemen für die Urheber bezahlt werden, wenn sie auch anderen zugute kommen, die keine Urheberrechte haben. Sonst würde den Urhebern ein Teil ihrer Einnahmen entzogen. (Az. C-840/24)

"Linke Clan-Bürgermeisterin": Berliner Linke verliert in Streit um Hagel-Äußerungen

Im Streit um Äußerungen von Baden-Württembergs Innenminister Manuel Hagel (CDU) hat die Berliner Linke vorerst eine Niederlage erlitten. Das Verwaltungsgericht Stuttgart wies einen Unterlassungsantrag des Landesverbands der Linken am Mittwoch zurück, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte. Die Partei wollte dem Land Baden-Württemberg im Eilverfahren untersagen lassen, zwei Aussagen Hagels über die Berliner Polizei und die Linke zu verbreiten.

Textgröße ändern: