Deutsche Tageszeitung - Großes Interesse an staatlichem Programm für Gratis-Flüge von und nach Hongkong

Großes Interesse an staatlichem Programm für Gratis-Flüge von und nach Hongkong


Großes Interesse an staatlichem Programm für Gratis-Flüge von und nach Hongkong
Großes Interesse an staatlichem Programm für Gratis-Flüge von und nach Hongkong / Foto: © AFP

An den von der chinesischen Sonderverwaltungszone Hongkong angeboten kostenlosen Flugtickets gibt es offenbar großes Interesse. Nutzer klagten am Mittwoch über stundenlange Wartezeiten bei der Online-Anmeldung für das Programm auf der Website der Airline Cathay Pacific. Nach AFP-Informationen befanden sich zeitweise über 55.000 Internetnutzer in der Warteschlange.

Textgröße ändern:

Die Hongkonger Regierung hatte Anfang Februar ein Programm ausgerufen, um den Tourismus in der Metropole nach der Corona-Pandemie wieder anzukurbeln. Es sieht unter anderem 500.000 Gratis-Tickets für potenzielle Besucher vor, zunächst vor allem aus Südostasien. Die Vergabe der Tickets soll sich über mehrere Monate erstrecken.

Cathay Pacific wollte nach eigenen Angaben zunächst 17.400 Hin- und Rückflüge von Thailand nach Hongkong vergeben. Mittwochnachmittag wurde die Vergabe aber bereits eingestellt, eigentlich sollte diese sieben Tage dauern. Die Airline machte zunächst keine näheren Angaben.

Der einst bedeutende Tourismussektor Hongkongs war in den vergangenen Jahren eingebrochen. Im Jahr 2022 hatten insgesamt nur 600.000 Menschen die Metropole besucht - weniger als ein Prozent der 2018 registrierten Zahl. Grund waren vor allem die von der Regierung in Peking auferlegten strengen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie.

Doch bereits zuvor hatte der Stern der einst als weltoffen geltenden Finanzmetropole zu sinken begonnen. Massive und oft gewalttätige Proteste gegen den wachsenden Einfluss Pekings auf die Sonderverwaltungszone wurden ebenso gewalttätig niedergeschlagen. Mit dem sogenannten Sicherheitsgesetz für Hongkong weitete die chinesische Regierung ihre Kontrolle 2020 stark aus.

(M.Dylatov--DTZ)

Empfohlen

PHP-Sicherheitslücke: Wildberger sieht für Bund aktuell keine Hinweise auf Schaden

Nach der Warnung vor einer schwerwiegenden Sicherheitslücke in der Programmiersprache PHP sieht Bundesdigitalminister Karsten Wildberger (CDU) "keine Hinweise", dass Webseiten und IT-Systeme des Bundes von der PHP-Sicherheitslücke betroffen sind. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und das zentrale IT-Dienstleistungsunternehmen des Bundes (ITZ-Bund) hätten "sehr schnell und klar reagiert", sagte Wildberger am Donnerstag der "Bild"-Zeitung. Wirtschaftsverbände warnten allerdings, dass Unternehmen oft nicht wüssten, wo PHP bei ihnen zum Einsatz komme.

Ukrainer in Brandenburg wegen Spionageverdachts für Russland festgenommen

Er soll für einen russischen Geheimdienst in Deutschland militärisch relevante Informationen gesammelt haben: Die Bundesanwaltschaft hat am Donnerstag in Brandenburg den ukrainischen Staatsbürger Vadym Y. als mutmaßlichen Spion festnehmen lassen. Der Karlsruher Behörde zufolge soll er unter anderem Erkenntnisse über die Produktion von Panzern, Munition und Sprengstoffen zusammengetragen haben.

Mutmaßlicher Russland-Spion in Brandenburg festgenommen

In Brandenburg ist am Donnerstag ein mutmaßlicher Russland-Spion festgenommen worden, der militärisch relevante Informationen gesammelt haben soll. Der ukrainische Staatsbürger Vadym Y. soll etwa Erkenntnisse über die Produktion von Panzerfahrzeugen, Munition und Explosivstoffen zusammengetragen haben, wie die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe mitteilte. Außerdem habe er Informationen über Personal und militärische Anlagen an Standorten zur Sicherung der Nato-Ostflanke gesammelt.

EuGH-Gutachten hält Übergewinnsteuer in Energiekrise 2022 und 2023 für rechtmäßig

Ein neues Gutachten am Europäischen Gerichtshof (EuGH) stuft die sogenannte Übergewinnsteuer für Energiekonzerne aus den Jahren 2022 und 2023 als rechtmäßig ein. Es sei eine befristete Ausnahme gewesen, erklärte der zuständige Generalanwalt Athanasios Rantos in seinen am Donnerstag in Luxemburg vorgelegten Schlussanträgen. Ein Urteil ist das aber noch nicht. (Az. C-358/24 u.a.)

Textgröße ändern: