Deutsche Tageszeitung - Abstimmung zu Verbrenner-Aus in Brüssel aufgeschoben

Abstimmung zu Verbrenner-Aus in Brüssel aufgeschoben


Abstimmung zu Verbrenner-Aus in Brüssel aufgeschoben
Abstimmung zu Verbrenner-Aus in Brüssel aufgeschoben / Foto: © AFP/Archiv

Unter anderem wegen des Widerstands der FDP hat die Europäische Union den für kommende Woche geplanten Beschluss über das sogenannte Verbrenner-Aus ab 2035 aufgeschoben. Ein Sprecher des schwedischen EU-Ratsvorsitzes schrieb am Freitag auf Twitter, das Thema stehe nicht mehr auf der Agenda des Ministerrats am kommenden Dienstag. Die für diesen Freitag geplante vorbereitende Abstimmung der EU-Botschafter werde "zu gegebener Zeit" nachgeholt.

Textgröße ändern:

Auch Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) sagte in Berlin, nach seinen Informationen sei die Abstimmung abgesetzt worden, daher stelle sich auch die Frage nach der Positionierung Deutschlands nicht. "Wenn sie gestellt worden wäre, hätte Deutschland heute nicht zugestimmt", sagte Wissing.

Das EU-Parlament und die Mitgliedstaaten hatten sich bereits im Oktober darauf geeinigt, ab 2035 nur noch Fahrzeuge neu zuzulassen, die kein Kohlendioxid (CO2) ausstoßen. Kommenden Dienstag sollte dies nur noch formal besiegelt werden.

Wissing sagte, die FDP habe immer eine "klare Haltung" gehabt und gesagt, dass die EU-Kommission einen Vorschlag unterbreiten müsse, wie synthetische Kraftstoffe - sogenannte E-Fuels - nach 2035 in Verbrennern eingesetzt werden könnten, um diese CO2-neutral zu machen. Nun müsse die EU-Kommission handeln.

In Brüssel wird der Aufschub als Chance gewertet, hinter den Kulissen noch eine gesichtswahrende Lösung zu finden. So könnte die EU-Kommission unter ihrer deutschen Präsidentin Ursula von der Leyen der FDP etwa Zusicherungen zum Einsatz von E-Fuels geben.

Auch Italien, Polen und Bulgarien wollen dem Verbrenner-Aus nicht zustimmen, das Teil des umfassenden EU-Klimaschutzpakets ist. Zusammen mit Deutschland hätten diese Länder eine Sperrminorität.

(L.Svenson--DTZ)

Empfohlen

PHP-Sicherheitslücke: Wildberger sieht für Bund aktuell keine Hinweise auf Schaden

Nach der Warnung vor einer schwerwiegenden Sicherheitslücke in der Programmiersprache PHP sieht Bundesdigitalminister Karsten Wildberger (CDU) "keine Hinweise", dass Webseiten und IT-Systeme des Bundes von der PHP-Sicherheitslücke betroffen sind. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und das zentrale IT-Dienstleistungsunternehmen des Bundes (ITZ-Bund) hätten "sehr schnell und klar reagiert", sagte Wildberger am Donnerstag der "Bild"-Zeitung. Wirtschaftsverbände warnten allerdings, dass Unternehmen oft nicht wüssten, wo PHP bei ihnen zum Einsatz komme.

Ukrainer in Brandenburg wegen Spionageverdachts für Russland festgenommen

Er soll für einen russischen Geheimdienst in Deutschland militärisch relevante Informationen gesammelt haben: Die Bundesanwaltschaft hat am Donnerstag in Brandenburg den ukrainischen Staatsbürger Vadym Y. als mutmaßlichen Spion festnehmen lassen. Der Karlsruher Behörde zufolge soll er unter anderem Erkenntnisse über die Produktion von Panzern, Munition und Sprengstoffen zusammengetragen haben.

Mutmaßlicher Russland-Spion in Brandenburg festgenommen

In Brandenburg ist am Donnerstag ein mutmaßlicher Russland-Spion festgenommen worden, der militärisch relevante Informationen gesammelt haben soll. Der ukrainische Staatsbürger Vadym Y. soll etwa Erkenntnisse über die Produktion von Panzerfahrzeugen, Munition und Explosivstoffen zusammengetragen haben, wie die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe mitteilte. Außerdem habe er Informationen über Personal und militärische Anlagen an Standorten zur Sicherung der Nato-Ostflanke gesammelt.

EuGH-Gutachten hält Übergewinnsteuer in Energiekrise 2022 und 2023 für rechtmäßig

Ein neues Gutachten am Europäischen Gerichtshof (EuGH) stuft die sogenannte Übergewinnsteuer für Energiekonzerne aus den Jahren 2022 und 2023 als rechtmäßig ein. Es sei eine befristete Ausnahme gewesen, erklärte der zuständige Generalanwalt Athanasios Rantos in seinen am Donnerstag in Luxemburg vorgelegten Schlussanträgen. Ein Urteil ist das aber noch nicht. (Az. C-358/24 u.a.)

Textgröße ändern: