Deutsche Tageszeitung - Ermittlungen nach gewaltsamem Tod von 19-Jähriger bei Party in Bramsche laufen

Ermittlungen nach gewaltsamem Tod von 19-Jähriger bei Party in Bramsche laufen


Ermittlungen nach gewaltsamem Tod von 19-Jähriger bei Party in Bramsche laufen
Ermittlungen nach gewaltsamem Tod von 19-Jähriger bei Party in Bramsche laufen / Foto: © AFP/Archiv

Nach dem gewaltsamen Tod einer 19-Jährigen bei einer größeren Geburtstagsfeier im niedersächsischen Bramsche bemüht sich eine Mordkommission der Polizei unter Hochdruck um die Klärung der Hintergründe und genaueren Abläufe. Wie Polizei und Staatsanwaltschaft am Montag in Osnabrück mitteilten, lag inzwischen das Ergebnis der Obduktion vor. Details wurden unter Verweis auf die laufenden Ermittlungen allerdings nicht veröffentlicht. Ein 20-jähriger Verdächtiger sitzt in Untersuchungshaft.

Textgröße ändern:

Nach Angaben der Ermittler lag der Schwerpunkt ihrer Arbeit "weiter auf der Suche, Sicherung und Auswertung von Spuren". Die Mordkommission wurde dabei auch von Einsatzkräften der Bereitschaftspolizei unterstützt. Zugleich warnten die Behörden vor durch Falschinformationen ausgelösten "Spekulationen und Hetzjagden" in Internet und sozialen Medien. Sie riefen Menschen dazu auf, sich nicht daran zu beteiligen. Zudem baten sie weiter um Zeugenhinweise.

Die 19-Jährige gehörte nach bisherigen Erkenntnissen der Ermittler ebenso wie der ein Jahr ältere Verdächtige zu den Besuchern der größeren Party in einer Festhalle. Die junge Frau wurde in der Nacht zum Sonntag während der laufenden Feier vermisst und von anderen Gästen nach etwa einer Stunde auf einer Wiese im Umfeld entdeckt. Reanimationsversuche von Rettern waren vergebens.

Der 20-Jährige wurde bereits nach den ersten Ermittlungen als Tatverdächtiger identifiziert und festgenommen. Seit Sonntag sitzt er aufgrund eines richterlichen Beschlusses wegen Mordverdachts in Untersuchungshaft. Die Behörden gehen zusätzlich auch von einem Sexualdelikt aus. Der Verdächtige schwieg ihren Angaben nach zunächst zu den Tatvorwürfen.

(O.Zhukova--DTZ)

Empfohlen

PHP-Sicherheitslücke: Wildberger sieht für Bund aktuell keine Hinweise auf Schaden

Nach der Warnung vor einer schwerwiegenden Sicherheitslücke in der Programmiersprache PHP sieht Bundesdigitalminister Karsten Wildberger (CDU) "keine Hinweise", dass Webseiten und IT-Systeme des Bundes von der PHP-Sicherheitslücke betroffen sind. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und das zentrale IT-Dienstleistungsunternehmen des Bundes (ITZ-Bund) hätten "sehr schnell und klar reagiert", sagte Wildberger am Donnerstag der "Bild"-Zeitung. Wirtschaftsverbände warnten allerdings, dass Unternehmen oft nicht wüssten, wo PHP bei ihnen zum Einsatz komme.

Ukrainer in Brandenburg wegen Spionageverdachts für Russland festgenommen

Er soll für einen russischen Geheimdienst in Deutschland militärisch relevante Informationen gesammelt haben: Die Bundesanwaltschaft hat am Donnerstag in Brandenburg den ukrainischen Staatsbürger Vadym Y. als mutmaßlichen Spion festnehmen lassen. Der Karlsruher Behörde zufolge soll er unter anderem Erkenntnisse über die Produktion von Panzern, Munition und Sprengstoffen zusammengetragen haben.

Mutmaßlicher Russland-Spion in Brandenburg festgenommen

In Brandenburg ist am Donnerstag ein mutmaßlicher Russland-Spion festgenommen worden, der militärisch relevante Informationen gesammelt haben soll. Der ukrainische Staatsbürger Vadym Y. soll etwa Erkenntnisse über die Produktion von Panzerfahrzeugen, Munition und Explosivstoffen zusammengetragen haben, wie die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe mitteilte. Außerdem habe er Informationen über Personal und militärische Anlagen an Standorten zur Sicherung der Nato-Ostflanke gesammelt.

EuGH-Gutachten hält Übergewinnsteuer in Energiekrise 2022 und 2023 für rechtmäßig

Ein neues Gutachten am Europäischen Gerichtshof (EuGH) stuft die sogenannte Übergewinnsteuer für Energiekonzerne aus den Jahren 2022 und 2023 als rechtmäßig ein. Es sei eine befristete Ausnahme gewesen, erklärte der zuständige Generalanwalt Athanasios Rantos in seinen am Donnerstag in Luxemburg vorgelegten Schlussanträgen. Ein Urteil ist das aber noch nicht. (Az. C-358/24 u.a.)

Textgröße ändern: