Deutsche Tageszeitung - Evangelische Kirche verzeichnet Mitgliederschwund von fast drei Prozent

Evangelische Kirche verzeichnet Mitgliederschwund von fast drei Prozent


Evangelische Kirche verzeichnet Mitgliederschwund von fast drei Prozent
Evangelische Kirche verzeichnet Mitgliederschwund von fast drei Prozent / Foto: © AFP/Archiv

Die evangelische Kirche in Deutschland (EKD) hat mit anhaltendem Mitgliederschwund zu kämpfen. Im vergangenen Jahr kehrten rund 380.000 Mitglieder der Kirche den Rücken, wie die EKD am Dienstag in Hannover mitteilte. Insgesamt gehörten zum Jahresende 2022 damit rund 19,1 Millionen Christen einer der Gliedkirchen der EKD an - rund 2,9 Prozent weniger als im Vorjahr. Im Jahr zuvor hatte der Rückgang 2,6 Prozent betragen.

Textgröße ändern:

Dabei lag die Zahl der Ausgetretenen mit 380.000 Menschen rund ein Drittel höher als im Jahr davor. Die Mitgliederverluste des vergangenen Jahres sind laut EKD auf zahlreiche Sterbefälle zurückzuführen. Mit 365.000 Todesfällen lag die Zahl leicht über der des Vorjahres. Im Gegenzug traten 19.000 Menschen der evangelischen Kirche bei. Die Zahl der Taufen stieg 2022 im Vergleich zum Vorjahr zudem um 37 Prozent auf rund 165.000.

Das Sozialwissenschaftliche Institut der EKD erforschte außerdem die Ursachen für Kirchenaustritte. Demnach sei ein wichtiger Faktor für den Austritt von Kirchenmitgliedern eine "Kosten-Nutzen-Abwägung" ihrer Mitgliedschaft, teilte die EKD mit.

"Die jüngste Entwicklung der Mitgliedschaftszahlen ist bedrückend nicht zuletzt für alle, die sich haupt- und ehrenamtlich in der evangelischen Kirche engagieren", erklärte die EKD-Ratsvorsitzende Annette Kurschus. Unter anderem müsse mit der "Schaffung passgenauer Angebote für alle Generationen und Lebensphasen" gegengesteuert werden. Zudem sei es wichtig, zu verdeutlichen, welchen Wert die formelle Kirchenmitgliedschaft auf vielen Ebenen habe, bilanzierte Kurschus.

Gegen die steigenden Austrittszahlen soll auch ein verstärktes Taufengagement beitragen. Die EKD kündigte an, in diesem Jahr am 24. Juni erstmals einen bundesweiten Tauftag zu feiern. Dabei sollen zahlreiche Tauffeste und Taufgottesdienste veranstaltet werden.

(P.Vasilyevsky--DTZ)

Empfohlen

PHP-Sicherheitslücke: Wildberger sieht für Bund aktuell keine Hinweise auf Schaden

Nach der Warnung vor einer schwerwiegenden Sicherheitslücke in der Programmiersprache PHP sieht Bundesdigitalminister Karsten Wildberger (CDU) "keine Hinweise", dass Webseiten und IT-Systeme des Bundes von der PHP-Sicherheitslücke betroffen sind. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und das zentrale IT-Dienstleistungsunternehmen des Bundes (ITZ-Bund) hätten "sehr schnell und klar reagiert", sagte Wildberger am Donnerstag der "Bild"-Zeitung. Wirtschaftsverbände warnten allerdings, dass Unternehmen oft nicht wüssten, wo PHP bei ihnen zum Einsatz komme.

Ukrainer in Brandenburg wegen Spionageverdachts für Russland festgenommen

Er soll für einen russischen Geheimdienst in Deutschland militärisch relevante Informationen gesammelt haben: Die Bundesanwaltschaft hat am Donnerstag in Brandenburg den ukrainischen Staatsbürger Vadym Y. als mutmaßlichen Spion festnehmen lassen. Der Karlsruher Behörde zufolge soll er unter anderem Erkenntnisse über die Produktion von Panzern, Munition und Sprengstoffen zusammengetragen haben.

Mutmaßlicher Russland-Spion in Brandenburg festgenommen

In Brandenburg ist am Donnerstag ein mutmaßlicher Russland-Spion festgenommen worden, der militärisch relevante Informationen gesammelt haben soll. Der ukrainische Staatsbürger Vadym Y. soll etwa Erkenntnisse über die Produktion von Panzerfahrzeugen, Munition und Explosivstoffen zusammengetragen haben, wie die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe mitteilte. Außerdem habe er Informationen über Personal und militärische Anlagen an Standorten zur Sicherung der Nato-Ostflanke gesammelt.

EuGH-Gutachten hält Übergewinnsteuer in Energiekrise 2022 und 2023 für rechtmäßig

Ein neues Gutachten am Europäischen Gerichtshof (EuGH) stuft die sogenannte Übergewinnsteuer für Energiekonzerne aus den Jahren 2022 und 2023 als rechtmäßig ein. Es sei eine befristete Ausnahme gewesen, erklärte der zuständige Generalanwalt Athanasios Rantos in seinen am Donnerstag in Luxemburg vorgelegten Schlussanträgen. Ein Urteil ist das aber noch nicht. (Az. C-358/24 u.a.)

Textgröße ändern: