Deutsche Tageszeitung - Vier der größten Duftstoffhersteller weltweit unter Kartellverdacht

Vier der größten Duftstoffhersteller weltweit unter Kartellverdacht


Vier der größten Duftstoffhersteller weltweit unter Kartellverdacht
Vier der größten Duftstoffhersteller weltweit unter Kartellverdacht / Foto: © AFP/Archiv

Vier der größten Duftstoffhersteller weltweit stehen im Verdacht, illegale Preis- und Marktabsprachen getroffen zu haben. Die Schweizer Branchenriesen Firmenich International und Givaudan sowie International Flavors & Fragrances aus den USA und Symrise aus Deutschland stehen im Zentrum internationaler Ermittlungen, wie die Schweizer Wettbewerbskommission am Mittwoch mitteilte. Den Wettbewerbshütern liegen demnach Hinweise vor, dass die vier Unternehmen gegen das Kartellrecht verstoßen haben.

Textgröße ändern:

"Es besteht der Verdacht, dass diese Unternehmen ihre Preispolitik koordiniert, ihre Konkurrenten an der Belieferung bestimmter Kunden gehindert und die Produktion bestimmter Parfüms eingeschränkt haben", erklärte die Schweizer Behörde. "Im Rahmen der Untersuchung wird geprüft, ob tatsächlich kartellrechtlich verbotene Wettbewerbsbeschränkungen vorliegen." Bislang gelte die Unschuldsvermutung.

Die EU-Kommission hatte am Dienstagabend über die laufenden Ermittlungen informiert, ohne die betroffenen Unternehmen zu nennen. Es seien in Absprache mit den Wettbewerbsbehörden der Schweiz, Großbritanniens und der USA Durchsuchungen "in den Räumlichkeiten von Unternehmen und einem in der Duftstoffindustrie tätigen Verband in verschiedenen Mitgliedstaaten" durchgeführt worden, erklärte die Brüsseler Behörde. Es gehe um den Verdacht des Verstoßes gegen EU-Kartellvorschriften. Die Beteiligten sind demnach zur Zusammenarbeit aufgerufen, um Strafen zu verringern.

Firmenich, das weltweit größte Unternehmen für Duftstoffe und Aromen, bestätigte am Mittwoch Durchsuchungen seiner Büros in Frankreich, der Schweiz und Großbritannien "im Rahmen einer branchenweiten Untersuchung". Der Konzern kooperiere "voll und ganz" mit den Behörden, sagte ein Sprecher der Nachrichtenagentur AFP. Duft- und Aromastoffe werden bei der Herstellung vieler Produkte verwendet, vor allem Kosmetika, Körperpflegeprodukte, Wasch- und Reinigungsmittel.

(P.Hansen--DTZ)

Empfohlen

PHP-Sicherheitslücke: Wildberger sieht für Bund aktuell keine Hinweise auf Schaden

Nach der Warnung vor einer schwerwiegenden Sicherheitslücke in der Programmiersprache PHP sieht Bundesdigitalminister Karsten Wildberger (CDU) "keine Hinweise", dass Webseiten und IT-Systeme des Bundes von der PHP-Sicherheitslücke betroffen sind. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und das zentrale IT-Dienstleistungsunternehmen des Bundes (ITZ-Bund) hätten "sehr schnell und klar reagiert", sagte Wildberger am Donnerstag der "Bild"-Zeitung. Wirtschaftsverbände warnten allerdings, dass Unternehmen oft nicht wüssten, wo PHP bei ihnen zum Einsatz komme.

Ukrainer in Brandenburg wegen Spionageverdachts für Russland festgenommen

Er soll für einen russischen Geheimdienst in Deutschland militärisch relevante Informationen gesammelt haben: Die Bundesanwaltschaft hat am Donnerstag in Brandenburg den ukrainischen Staatsbürger Vadym Y. als mutmaßlichen Spion festnehmen lassen. Der Karlsruher Behörde zufolge soll er unter anderem Erkenntnisse über die Produktion von Panzern, Munition und Sprengstoffen zusammengetragen haben.

Mutmaßlicher Russland-Spion in Brandenburg festgenommen

In Brandenburg ist am Donnerstag ein mutmaßlicher Russland-Spion festgenommen worden, der militärisch relevante Informationen gesammelt haben soll. Der ukrainische Staatsbürger Vadym Y. soll etwa Erkenntnisse über die Produktion von Panzerfahrzeugen, Munition und Explosivstoffen zusammengetragen haben, wie die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe mitteilte. Außerdem habe er Informationen über Personal und militärische Anlagen an Standorten zur Sicherung der Nato-Ostflanke gesammelt.

EuGH-Gutachten hält Übergewinnsteuer in Energiekrise 2022 und 2023 für rechtmäßig

Ein neues Gutachten am Europäischen Gerichtshof (EuGH) stuft die sogenannte Übergewinnsteuer für Energiekonzerne aus den Jahren 2022 und 2023 als rechtmäßig ein. Es sei eine befristete Ausnahme gewesen, erklärte der zuständige Generalanwalt Athanasios Rantos in seinen am Donnerstag in Luxemburg vorgelegten Schlussanträgen. Ein Urteil ist das aber noch nicht. (Az. C-358/24 u.a.)

Textgröße ändern: