Deutsche Tageszeitung - Gefahr f

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Hinweise hat es bereits gegeben - jetzt konnte im Th

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Zuvor gab es bereits zahlreiche Indizien f

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Drei Tote bei Sturzflut in New Mexico - Noch mehr als 160 Vermisste in Texas

Nach der Flutkatastrophe im US-Bundesstaat Texas mit mehr als hundert Toten sind bei einer weiteren Sturzflut im benachbarten New Mexico mindestens drei Menschen Leben gekommen. In der Ortschaft Ruidoso wurden nach Behördenangaben am Dienstag ein Mann und zwei Kinder von den Wassermassen mitgerissen. In Texas suchen die Rettungskräfte unterdessen nach einer immer größeren Zahl von Vermissten: Allein im am schlimmsten betroffenen Landkreis Kerr verzeichneten die Behörden zuletzt 161 Vermisstenfälle.

Zwei Tote bei Gewaltverbrechen in Hamburg: Ermittler gehen von Beziehungstat aus

Nach einem Gewaltverbrechen mit zwei Toten im Hamburger Stadtteil Barmbek-Nord am Dienstag geht die Polizei von einer Beziehungstat aus. Bei den Toten handelte es sich um eine 21-Jährige und ihren 31-jährigen Lebensgefährten, wie die Ermittler am Mittwoch mitteilten. Nach bisherigen Erkenntnissen tötete der Mann seine Partnerin demnach durch Stich- oder Schnittverletzungen. Anschließend fügte er sich selbst schwere Verletzungen zu, an denen er später in einem Krankenhaus verstarb.

Menschenrechtsgericht macht Russland für MH17-Abschuss verantwortlich

Elf Jahre nach dem Abschuss einer Malaysia-Airlines-Maschine über der Ukraine hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Russland dafür verantwortlich gemacht. "Die Beweise legen nahe, dass die Rakete absichtlich auf Flug MH17 abgefeuert wurde, wahrscheinlich in der irrigen Annahme, es handle sich um ein Militärflugzeug", heißt es in dem am Mittwoch in Straßburg veröffentlichten Urteil. Das Töten der Zivilisten an Bord sei kein "rechtmäßiger Kriegsakt" gewesen, sondern verletze das Menschenrecht auf Leben.

Kruzifix in bayerischem Gymnasium: Klage zweier Schülerinnen erfolgreich

Zwei junge Frauen aus Bayern sind erfolgreich gegen das Kruzifix im Eingangsbereich ihres früheren Gymnasiums vorgegangen. Die Weigerung der staatlichen Schule, das Kreuz zu Schulzeiten der Klägerinnen zu entfernen, war nach einem Urteil des bayerischen Verwaltungsgerichtshofs in München rechtswidrig, wie dieser am Mittwoch mitteilte. Die Glaubensfreiheit der Schülerinnen sei verletzt worden.

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