Deutsche Tageszeitung - Anklage nach Weitergabe von Informationen gegen sexuelle Gefälligkeiten bei Maskendeals

Anklage nach Weitergabe von Informationen gegen sexuelle Gefälligkeiten bei Maskendeals


Anklage nach Weitergabe von Informationen gegen sexuelle Gefälligkeiten bei Maskendeals
Anklage nach Weitergabe von Informationen gegen sexuelle Gefälligkeiten bei Maskendeals / Foto: © AFP/Archiv

Nach der mutmaßlichen Weitergabe vertraulicher Daten gegen sexuelle Gefälligkeiten aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) im Zuge von Maskendeals während der Coronapandemie hat die Berliner Staatsanwaltschaft Anklage gegen einen 51-Jährigen und eine 29-Jährige erhoben. Der Ministeriumsberater stehe im Verdacht der Bestechlichkeit sowie der Verletzung von Privat- und Dienstgeheimnissen, wie die Behörde am Freitag mitteilte. Gegen die 29-jährige Unternehmerin wurde Anklage wegen Anstiftung erhoben.

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Laut der zum Amtsgericht Tiergarten erhobenen Anklage beriet der 51-jährige Mitarbeiter einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zwischen Juli 2020 und Januar 2021 das Ministerium beim Kauf von Schutzausrüstung, beispielsweise Atemschutzmasken. Die Frau führte zu dieser Zeit einen Zivilrechtsstreit gegen das BMG wegen Verträgen über die Lieferung von Atemschutzmasken.

Bei einem Treffen Anfang Juli 2020 soll der 51-Jährige der 29-Jährigen angeboten haben, ihr bei dem Rechtsstreit zu helfen - gegen sexuelle Gefälligkeiten. Danach kam es den Angaben zufolge zu mehreren Treffen "mit jedenfalls körperlichen Annäherungen". Zudem schickte die Frau aufreizende Bilder.

Im Anschluss habe ihr der 51-Jährige beispielsweise interne Prüfberichte zukommen lassen. Um einen neuen Vertrag über den Kauf von Atemschutzmasken mit dem BMG zu bekommen, soll die 29-Jährige im Januar 2021 versucht haben, den Mann einzuspannen - in der Hoffnung, er würde seinen Einfluss als Berater geltend machen. Über die Anklagezulassung muss das Amtsgericht Tiergarten entscheiden.

(V.Varonivska--DTZ)

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