Deutsche Tageszeitung - EuGH: Kein Schadenersatzanspruch bei Datenschutzverstoß ohne Schaden

EuGH: Kein Schadenersatzanspruch bei Datenschutzverstoß ohne Schaden


EuGH: Kein Schadenersatzanspruch bei Datenschutzverstoß ohne Schaden
EuGH: Kein Schadenersatzanspruch bei Datenschutzverstoß ohne Schaden / Foto: © AFP/Archiv

Ein Verstoß gegen den Datenschutz begründet keinen Schadenersatzanspruch, wenn kein Schaden entstand. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag und stellte gleichzeitig klar: Auch bei sogenanntem immateriellen Schaden kann Schadenersatz fällig werden - dass der Schaden besonders groß ausfällt, ist dafür nicht notwendig. Es ging um einen Fall aus Österreich, wo die Post Informationen zu Parteiaffinitäten der Bevölkerung gesammelt hatte. (Az. C-300/21)

Textgröße ändern:

Mit einer Software definierte sie anhand sozialer und demografischer Merkmale Zielgruppenadressen. Aus den Daten leitete sie ab, welche Menschen welcher Partei nahestünden. Sie gab die verarbeiteten Daten aber nicht weiter. So wollte sie Werbekunden ermöglichen, ihre Werbung zielgerichtet zu versenden.

Einen Mann schätzte die Post als Anhänger der rechtspopulistischen FPÖ ein. Das empfand dieser als beleidigend und kreditschädigend. Er zog in Österreich vor Gericht, um von der Post immateriellen Schadenersatz in Höhe von 1000 Euro zu erstreiten.

Der Oberste Gerichtshof in Wien bat den EuGH um Auslegung der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Dieser erklärte am Donnerstag, dass Schadenersatz an drei Voraussetzungen geknüpft sei - einen Verstoß gegen die DSGVO, einen daraus resultierenden materiellen oder immateriellen Schaden und einen kausalen Zusammenhang zwischen beidem.

Die Festlegung der Kriterien für die Berechnung von solchem Schadenersatz sei Sache der EU-Mitgliedsstaaten. Dabei müsse aber sichergestellt werden, dass Betroffene vollständig und wirksam entschädigt würden. Im konkreten Fall muss nun das österreichische Gericht entscheiden.

(B.Izyumov--DTZ)

Empfohlen

Medienbericht: Weitere Anklage im Fall Wirecard

Im Wirecard-Skandal hat die Staatsanwaltschaft München I einem Medienbericht zufolge eine weitere Anklage erhoben. Wie das Nachrichtenmagazin "Spiegel" am Freitag berichtete, handelt es sich dabei um eine frühere Mitarbeiterin, die von Dezember 2019 bis zur Wirecard-Insolvenz im Juni 2020 im Zuständigkeitsbereich von Vorstand Jan Marsalek arbeitete. Zuvor war sie demnach in der Konzernbuchhaltung beschäftigt.

Viele Opfer nach Einsturz von mehrstöckigem Gebäude in Nairobi befürchtet

Nach dem Einsturz eines im Bau befindlichen mehrstöckigen Gebäudes in Kenias Hauptstadt Nairobi werden mehrere Todesopfer befürchtet. Das Unglück habe sich am Freitag in dem Stadtteil Eastleigh ereignet, teilte das Rote Kreuz im Onlinedienst X mit. Örtliche Medien berichteten von möglichen Opfern unter den Trümmern. Auf Bildern vom Unglücksort war eine große Menschenmenge zu sehen. Örtlichen Medien zufolge kam es nach dem Einsturz zu Plünderungen.

Anklage in Rheinland-Pfalz: Bürgermeister soll Beamtem keine Aufgaben gegeben haben

Weil er einem Beamten über Jahre hinweg trotz voller Bezüge keine Arbeitsaufträge gegeben haben soll, hat die Staatsanwaltschaft Koblenz Anklage gegen einen ehemaligen Verbandsbürgermeister aus Rheinland-Pfalz erhoben. Ihm wird Untreue im besonders schweren Fall vorgeworfen, wie die Behörde am Freitag mitteilte. In dem Zusammenhang erhob sie eine weitere Anklage gegen einen zwischenzeitlich suspendierten leitenden Beamten der Verbandsgemeinde wegen Untreue.

Bilder von Kindesmissbrauch: Meghan "zutiefst verstört" über Vorwürfe gegen ihren Vater

Meghan Markle, Ehefrau des britischen Prinzen Harry, hat sich erschüttert über Kinderpornografie-Vorwürfe gegen ihren Vater geäußert und zugleich eingeräumt, dass sie seit Jahren von dem Verdacht weiß. In einer am Freitag veröffentlichten Erklärung äußerte sich die 45-jährige frühere US-Schauspielerin "zutiefst verstört" über die Vorwürfe, die britische Medien zuvor öffentlich gemacht hatten. Nachdem sie 2018 von derartigen Anschuldigungen erfahren habe, habe sie einen Kontakt zwischen ihren Kindern und ihrem Vater verhindert.

Textgröße ändern: