Deutsche Tageszeitung - Mordurteil nach Erstechen von Bekanntem wegen 250 Euro rechtskräftig

Mordurteil nach Erstechen von Bekanntem wegen 250 Euro rechtskräftig


Mordurteil nach Erstechen von Bekanntem wegen 250 Euro rechtskräftig
Mordurteil nach Erstechen von Bekanntem wegen 250 Euro rechtskräftig / Foto: © AFP/Archiv

13 Monate nach einem Raubmord wegen 250 Euro ist der Täter rechtskräftig zu lebenslanger Haft verurteilt. Wie das Hamburger Oberlandesgericht am Donnerstag mitteilte, bestätigte der Bundesgerichtshof (BGH) das Urteil des Landgerichts vom Oktober, mit dem ein 47-Jähriger des Mordes an einem 62-Jährigen schuldig gesprochen worden war. Die Tat hatte sich nach einem gemeinsamen Barbesuch in einem Park nahe der als Michel bekannten Sankt-Michaelis-Kirche in Hamburg ereignet.

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Laut landgerichtlichem Urteil waren Täter und Opfer an einem Abend Ende März 2022 in einer Kneipe in der Nähe des Tatorts zusammengetroffen und hatten dort zunächst gemeinsam Bier getrunken. Dabei bemerkte der 47-Jährige, dass sein Begleiter eine größere Summe Bargeld bei sich hatte. Als der 62-Jährige die Kneipe später verließ, begleitete er ihn und stach ihm in der Parkanlage ein Messer in den Hals.

Nach dem Verbrechen habe er sich zuerst in seiner Wohnung umgezogen und sei danach in das Lokal zurückgekehrt, um mit dem von seinem Opfer geraubten Geld seine Schulden zu begleichen. Der Getötete wurde noch in der Tatnacht von einem Passanten entdeckt, der die Polizei rief. Der 47-Jährige, der ganz in der Nähe des Tatorts wohnte, wurde tags darauf in einem Hamburger Hotel festgenommen.

Wegen der Drogensucht des Angeklagten ordnete das Gericht im Oktober zugleich dessen Unterbringung in einer Entzugsklinik an. Die Revision gegen die Entscheidung sei vom BGH verworfen worden, teilte es nun mit.

(U.Kabuchyn--DTZ)

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