Deutsche Tageszeitung - Neugeborenes aus drittem Stock geworfen - Mutter wegen Totschlags verurteilt

Neugeborenes aus drittem Stock geworfen - Mutter wegen Totschlags verurteilt


Neugeborenes aus drittem Stock geworfen - Mutter wegen Totschlags verurteilt
Neugeborenes aus drittem Stock geworfen - Mutter wegen Totschlags verurteilt / Foto: © AFP/Archiv

Weil sie ihr neugeborenes Kind aus dem dritten Stock eines Hauses in Schwerin warf, ist eine 26-jährige Frau vom Landgericht Schwerin zu fünf Jahren und sechs Monaten Gefängnis verurteilt worden. Die Richterinnen und Richter sahen es am Freitag als erwiesen an, dass die Mutter ihre Schwangerschaft und im Oktober 2022 die Geburt des kleinen Mädchens hatte verheimlichen wollen. Sie sprachen die Frau des Totschlags schuldig.

Textgröße ändern:

Eine Obduktion hatte ergeben, dass das Neugeborene lebensfähig zur Welt gekommen und infolge des Sturzes an schweren Kopfverletzungen gestorben war. Nach Überzeugung des Gerichts hatte die Altenpflegehelferin gewusst, dass sie schwanger war. Doch ihre Unabhängigkeit sei ihr wichtig gewesen, für das Kind habe es "keine innere Akzeptanz" bei ihr gegeben, sagte der Vorsitzende Richter Robert Piepel in der Urteilsbegründung.

In den Monaten vor der Geburt habe sie ihre deutliche Gewichtszunahme auf Medikamente geschoben, die sie einnehmen musste. Damit manipulierte sie sowohl ihren Lebensgefährten, den Vater des Kinds, als auch Bekannte und Kollegen. Selbst als ihr Freund kurz vor der Geburt einen Notarzt holen wollte, weil sie schwere Schmerzen hatte, wimmelte sie ihn ab.

Nach Erkenntnissen des Gerichts brachte die Angeklagte das Baby im Badezimmer der Wohnung ihres Lebensgefährten nachts zur Welt und erkannte, dass es lebte. Sie warf es demnach aus dem Fenster, bevor es schrie, damit ihr Lebensgefährte nichts von der Geburt erfahren sollte. Das tote Baby wurde am nächsten Morgen von einem Nachbarn im Hinterhof des Hauses gefunden. Er verständigte einen Notarzt.

Die Staatsanwaltschaft beantragte eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren und neun Monaten. Die Verteidigung wollte einen Freispruch und will Revision einlegen. Der Prozess habe die Behauptung der Angeklagten nicht widerlegt, dass ihrer Meinung nach das Kind tot geboren worden sei, teilte sie mit.

Die Öffentlichkeit war von dem Prozess – mit Ausnahme der Urteilsverkündung – ausgeschlossen, weil während des Prozesses umfangreiche Details aus dem Intimleben der Angeklagten sowie zu ihrem Gesundheitszustand zur Sprache kommen sollten, wie der Vorsitzende Richter noch vor der Verlesung der Anklage sagte.

(U.Beriyev--DTZ)

Empfohlen

Nach tödlichem Angriff auf Soldaten: Netanjahu droht Großoffensive im Westjordanland an

Israels Ministerpräsident Benjamin Netanjahu hat nach dem Tod von zwei Soldaten bei einem Angriff bewaffneter Palästinenser im besetzten Westjordanland eine großangelegte Militäroffensive angekündigt. Vier Tage vor der Parlamentswahl in Israel ordnete Netanjahu am Freitag eine "vollständige Abriegelung" des Palästinensergebiets an. Er stellte zudem eine Militäroffensive in Aussicht, wie es sie seit dem Sechstagekrieg im Jahr 1967 nicht gegeben habe.

Medienbericht: Weitere Anklage im Fall Wirecard

Im Wirecard-Skandal hat die Staatsanwaltschaft München I einem Medienbericht zufolge eine weitere Anklage erhoben. Wie das Nachrichtenmagazin "Spiegel" am Freitag berichtete, handelt es sich dabei um eine frühere Mitarbeiterin, die von Dezember 2019 bis zur Wirecard-Insolvenz im Juni 2020 im Zuständigkeitsbereich von Vorstand Jan Marsalek arbeitete. Zuvor war sie demnach in der Konzernbuchhaltung beschäftigt.

Viele Opfer nach Einsturz von mehrstöckigem Gebäude in Nairobi befürchtet

Nach dem Einsturz eines im Bau befindlichen mehrstöckigen Gebäudes in Kenias Hauptstadt Nairobi werden mehrere Todesopfer befürchtet. Das Unglück habe sich am Freitag in dem Stadtteil Eastleigh ereignet, teilte das Rote Kreuz im Onlinedienst X mit. Örtliche Medien berichteten von möglichen Opfern unter den Trümmern. Auf Bildern vom Unglücksort war eine große Menschenmenge zu sehen. Örtlichen Medien zufolge kam es nach dem Einsturz zu Plünderungen.

Anklage in Rheinland-Pfalz: Bürgermeister soll Beamtem keine Aufgaben gegeben haben

Weil er einem Beamten über Jahre hinweg trotz voller Bezüge keine Arbeitsaufträge gegeben haben soll, hat die Staatsanwaltschaft Koblenz Anklage gegen einen ehemaligen Verbandsbürgermeister aus Rheinland-Pfalz erhoben. Ihm wird Untreue im besonders schweren Fall vorgeworfen, wie die Behörde am Freitag mitteilte. In dem Zusammenhang erhob sie eine weitere Anklage gegen einen zwischenzeitlich suspendierten leitenden Beamten der Verbandsgemeinde wegen Untreue.

Textgröße ändern: