Deutsche Tageszeitung - Ehemaliger Militärpolizist aus Ruanda wegen Völkermords vor Gericht in Paris

Ehemaliger Militärpolizist aus Ruanda wegen Völkermords vor Gericht in Paris


Ehemaliger Militärpolizist aus Ruanda wegen Völkermords vor Gericht in Paris
Ehemaliger Militärpolizist aus Ruanda wegen Völkermords vor Gericht in Paris / Foto: © AFP

Ein ehemaliger Militärpolizist aus Ruanda muss sich wegen seiner Rolle während des Völkermords in seiner Heimat seit Mittwoch in Paris vor Gericht verantworten. Der 66 Jahre alte Philippe Hategekimana, der 2005 die französische Staatsangehörigkeit und den Nachnamen Manier angenommen hat, ist wegen Völkermords und Verbrechen gegen die Menschlichkeit angeklagt. Er bestreitet die Vorwürfe.

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Der ehemalige Gendarm ist der fünfte mutmaßliche Verantwortliche des Völkermords in Ruanda, dem in Frankreich der Prozess gemacht wird. Bei dem Massenmord in Ruanda waren zwischen April und Juli 1994 etwa 800.000 Menschen getötet worden, die meisten von ihnen aus der Volksgruppe der Tutsi.

Die Anklage wirft dem 66-Jährigen vor, an Massenhinrichtungen und Folter beteiligt gewesen zu sein. Ihm werden insbesondere zwei Angriffe auf jeweils mehrere hundert Menschen vorgeworfen, die auf Hügeln in der Nähe ihrer Dörfer Zuflucht gesucht hatten.

Hategekimana habe seine Stellung ausgenutzt, um sich aktiv an dem Völkermord zu beteiligen, heißt es in der Anklageschrift. Er stehe zudem im Verdacht, einen Bürgermeister getötet zu haben, der die Massaker verhindern wollte. Hategekimana habe außerdem mitgeholfen, berüchtigte Straßensperren errichtet zu haben, an denen die Passanten nach Volkszugehörigkeit sortiert wurden.

Hategekimana war 1999 nach Frankreich gekommen und hatte unter falscher Identität Asyl beantragt. Er arbeitete als Wachmann an der Universität in Rennes. 2017 verließ er Frankreich und ließ sich in Kamerun nieder. Als er dort seine Frau vom Flughafen abholen wollte, wurde er festgenommen und 2010 nach Frankreich ausgeliefert, wo er seitdem in Untersuchungshaft sitzt.

Der Prozess, in dem etwa 100 Zeugen gehört werden sollen, soll bis zum 30. Juni dauern. Im Fall einer Verurteilung muss der Angeklagte mit einer lebenslangen Haftstrafe rechnen.

(O.Zhukova--DTZ)

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