Deutsche Tageszeitung - Verbot kurzer Inlandsflüge tritt in Frankreich offiziell in Kraft

Verbot kurzer Inlandsflüge tritt in Frankreich offiziell in Kraft


Verbot kurzer Inlandsflüge tritt in Frankreich offiziell in Kraft
Verbot kurzer Inlandsflüge tritt in Frankreich offiziell in Kraft / Foto: © AFP/Archiv

Ein in erster Linie symbolisches Verbot kurzer Inlandsflüge ist in Frankreich offiziell in Kraft getreten. Künftig seien Inlandsflüge in Frankreich verboten, wenn es eine direkte Bahnverbindung in weniger als zweieinhalb Stunden gebe, heißt es in dem am Dienstag im Amtsblatt veröffentlichten Dekret. Die Vorschrift betrifft lediglich drei Verbindungen, die bereits seit 2020 eingestellt sind.

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Dabei handelt es sich um Flüge vom Hauptstadtflughafen Paris Orly nach Bordeaux, Lyon und Nantes. Die französische Regierung hatte die Airline Air France dazu bewogen, diese Kurzstrecken im Gegenzug für Corona-Subventionen einzustellen.

Flüge vom größeren Pariser Flughafen Charles de Gaulle sind hingegen nicht betroffen, weil die Fahrzeit für den Zug vom Flughafenbahnhof aus berechnet wird - und von dort gibt es nur wenige direkte Fernverbindungen. Paris Orly verfügt hingegen über keinen eigenen Bahnhof, weshalb die Fahrzeit von einem der Pariser Bahnhöfe berechnet wird.

"Diese Maßnahme ist eine Weltpremiere und steht für die Politik der Regierung, den Umstieg auf emissionsarme Transportmittel zu fördern", sagte Transportminister Clément Beaune dem Sender BFM.

Das Verbot war Teil eines 2021 verabschiedeten Klimagesetzes, war aber nach einer Klage aus dem Luftfahrsektor auf Eis gelegt worden, um einen Bericht der EU-Kommission abzuwarten. Es gilt zunächst für drei Jahre.

"Die EU-Kommission erkennt in ihrem Bericht an, dass das Verbot dieser Strecken kaum Folgen hat", betonte Laurent Donceel vom Verband europäischer Fluggesellschaften Airlines for Europe. Er appellierte an die Regierungen, mehr in die Entwicklung nicht-fossiler Kraftstoffe zu investieren. Die Umweltorganisation Transport et Environment prangerte eine "rein symbolische Maßnahme" an.

(U.Stolizkaya--DTZ)

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