Deutsche Tageszeitung - Angeklagter in Mordprozess um Messerangriff in Ludwigshafen muss in Psychiatrie

Angeklagter in Mordprozess um Messerangriff in Ludwigshafen muss in Psychiatrie


Angeklagter in Mordprozess um Messerangriff in Ludwigshafen muss in Psychiatrie
Angeklagter in Mordprozess um Messerangriff in Ludwigshafen muss in Psychiatrie / Foto: © AFP/Archiv

Im Prozess um einen Messerangriff mit zwei Toten im rheinland-pfälzischen Ludwigshafen hat das Landgericht Frankenthal am Mittwoch die dauerhafte Unterbringung des Anklagten in einer Psychiatrie angeordnet. Der Mann gelte als schuldunfähig, teilte eine Gerichtssprecherin mit. Er stelle aber eine Gefahr für die Allgemeinheit dar.

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Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann aus Somalia am 18. Oktober zwei ihm unbekannte Männer erstochen und einen weiteren schwer verletzt hatte. Er habe die Arg- und Wehrlosigkeit seiner Opfer ausgenutzt. Die ersten Taten hatten sich auf offener Straße zugetragen. Der nach Gerichtsangaben etwa 30-Jährige begegnete einem zufällig vorbeigehenden 20-Jährigen und stach plötzlich mit einem Küchenmesser auf seinen Kopf und Oberkörper ein.

Ein 35 Jahre alter Arbeitskollege des 20-Jährigen versuchte, den Angeklagten aufzuhalten. Auch auf diesen stach er ein. Der 35-Jährige ergriff die Flucht, brach etwa 30 Meter weiter jedoch zusammen und starb später in einem Krankenhaus.

Der Angeklagte stach dann weiter auf das erste Opfer ein und tötete dieses. Schließlich trennte er dessen rechten Unterarm ab und warf das Körperteil später auf den Balkon seiner früheren Freundin. Danach ging er in einen Drogeriemarkt und stach dort einem Kunden in Hals und Brust. Unmittelbar danach traf die Polizei ein, so dass der Kunde fliehen und später mit einer Notoperation gerettet werden konnte.

Der Prozess gegen ihn begann im Februar. Vor rund zwei Wochen kam der Mann vorläufig in eine Psychiatrie. Ein Gutachter hatte ihm paranoide Schizophrenie bescheinigt und seine Schuldunfähigkeit angenommen. Dem Gutachten lebte habe er zum Tatzeitpunkt in einer Wahnvorstellung. Seine Steuerungsfähigkeit sei aufgehoben gewesen.

An diesem Gutachten orientierten sich anschließend sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung in ihren Plädoyers. Auch das Gericht verwies in seiner Urteilsbegründung darauf. Der Angeklagte habe bereits Revision eingelegt, hieß es.

(L.Svenson--DTZ)

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