Deutsche Tageszeitung - Haftstrafe im Betrugsprozess in Zusammenhang mit Juwelendiebstahl aus Grünem Gewölbe

Haftstrafe im Betrugsprozess in Zusammenhang mit Juwelendiebstahl aus Grünem Gewölbe


Haftstrafe im Betrugsprozess in Zusammenhang mit Juwelendiebstahl aus Grünem Gewölbe
Haftstrafe im Betrugsprozess in Zusammenhang mit Juwelendiebstahl aus Grünem Gewölbe / Foto: © AFP/Archiv

In einem Betrugsprozess im Zusammenhang mit dem Juwelendiebstahl aus dem Grünen Gewölbe in Dresden ist ein Niederländer zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Dresden verhängte am Freitag gegen den 54-Jährigen eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sieben Monaten, wie ein Gerichtssprecher sagte. Der Haftbefehl gegen den Mann wurde aufrecht erhalten.

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Der Schausteller hatte laut Anklage für die angeblich geplante Rückführung von Diebesgut an die Staatlichen Kunstsammlungen Dresden 40.000 Euro kassiert. Er setzte sich jedoch mit dem Geld ab. Im Prozess gestand der Mann die Tat.

Er gab sich demnach im Dezember 2021 gegenüber einem niederländischen Kunstdetektiv als Diamantenhändler aus und behauptete, ihm sei ein Teil der Beute aus dem Einbruch für 40.000 Euro zum Kauf angeboten worden. Er gab vor, das ihm angebotene Schmuckstück - den Bruststern des polnischen Weißen Adler-Ordens - kaufen und an die Staatlichen Kunstsammlungen Dresden zurückgeben zu wollen.

Daraufhin kam es zu einem Treffen mit Vertretern der Kunstsammlungen. Mit dem dort ausgehändigten Geld flüchtete der Angeklagte allerdings. Seine Identität wurde schnell geklärt. Der Mann ist in den Niederlanden bereits erheblich und einschlägig vorbestraft, seit März 2022 saß er dort wegen einer anderen Sache in Haft. Im Herbst wurde er nach Deutschland überstellt und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft.

Mit dem Urteil blieb das Landgericht unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die vier Jahre Freiheitsstrafe wegen Betrugs beantragt hatte. Die Verteidigung forderte zwei Jahre Haft. Laut Urteil sollen von dem Angeklagten auch 40.000 Euro Wertersatz eingezogen werden.

Bei dem Einbruch in das Grüne Gewölbe im November 2019 war kulturhistorisch wertvoller Juwelenschmuck aus dem 18. Jahrhundert gestohlen worden. Fünf Angeklagte wurden deshalb vom Landgericht zu mehrjährigen Haft- und Jugendstrafen verurteilt. Ein Teil der Beute war zuvor, teilweise beschädigt und unvollständig, zurückgegeben worden. Einige der für die Sammlung bedeutsamen Schmuckstücke fehlen jedoch nach wie vor.

(G.Khurtin--DTZ)

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