Deutsche Tageszeitung - Lebenslange Haft für tödliche Schüsse auf Autohändler in Hannover

Lebenslange Haft für tödliche Schüsse auf Autohändler in Hannover


Lebenslange Haft für tödliche Schüsse auf Autohändler in Hannover
Lebenslange Haft für tödliche Schüsse auf Autohändler in Hannover / Foto: © AFP/Archiv

Fast zehn Monate nach der Ermordung eines Autohändlers in Hannover hat das Landgericht in der niedersächsischen Landeshauptstadt die beiden mutmaßlichen Täter zu jeweils lebenslanger Haft verurteilt. Die Richterinnen und Richter sahen es nach Angaben eines Gerichtssprechers am Montag als erwiesen an, dass die beiden Männer im Alter von 42 und 54 Jahren ihr 43-jähriges Opfer gemäß eines gemeinsamen Tatplans heimtückisch erschossen. Die Motive blieben demnach jedoch unklar.

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Nach Feststellungen des Gerichts überraschte der jüngere Angeklagte den Autohändler im September vergangenen Jahres in seinem Büro und tötete ihn mit mehreren Schüssen aus einer Maschinenpistole. Der ältere Beschuldigte fuhr das Tat- und Fluchtauto. Er organisierte das Verbrechen auch insgesamt mit, weshalb sich beide wegen eines gemeinschaftlichen Mordes verantworten mussten.

Bei den Beschuldigten handelt es sich um Männer aus der Republik Moldau sowie der Ukraine, laut Anklage planten sie das Verbrechen in der Republik Moldau. Der jüngere Angeklagte reiste demnach erst unmittelbar vor dem Verbrechen nach Deutschland. Die Hintergründe der Ermordung des Geschäftsführers des Autohandels blieben unklar. Auch der Prozess konnte die Motive nicht klären.

Das Opfer stammte Medienberichten zufolge ebenfalls aus der Ukraine, lebte aber bereits seit den 1990er Jahren in Deutschland. Die zwei Verdächtigen waren nach der Tat in der Nähe des Autohauses von Einsatzkräften der Polizei in ihrem Fluchtauto gefasst worden und sitzen seither in Untersuchungshaft.

Die Mordurteile entsprachen der Forderung der Staatsanwaltschaft, allerdings lehnte das Landgericht nach Angaben des Sprechers die von dieser zusätzlich noch geforderte Feststellung der besonderen Schwere der Schuld ab. Die Verteidigung der beiden Angeklagten hatte demnach auf Freisprüche plädiert.

(V.Korablyov--DTZ)

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