Deutsche Tageszeitung - Zehn Jahre Haft nach Anzünden von Haus mit Eltern darin

Zehn Jahre Haft nach Anzünden von Haus mit Eltern darin


Zehn Jahre Haft nach Anzünden von Haus mit Eltern darin
Zehn Jahre Haft nach Anzünden von Haus mit Eltern darin / Foto: © AFP/Archiv

Weil er nach einem Streit mit seinem Vater das gemeinsame Wohnhaus anzündet hat und dieser dabei starb, hat das Landgericht Gera einen 36-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren verurteilt. Das Gericht sprach den Mann am Donnerstag der Brandstiftung mit Todesfolge sowie der versuchten schweren Brandstiftung schuldig, wie eine Sprecherin sagte. Zur Tatzeit war er demnach vermindert schuldfähig.

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Die Tat hatte sich am vergangenen Silvesterabend im Haus der Familie in der thüringischen Gemeinde Rosenthal ereignet. Der 36-Jährige habe heftig mit seinem Vater gestritten, dann gedroht, das Haus niederzubrennen, sagte die Sprecherin. Den Feststellungen der Strafkammer zufolge forderte er daraufhin seine Ehefrau auf, das Haus mit den beiden Kindern zu verlassen, während er einen Benzinkanister aus der Garage holte.

Das Benzin kippte er über den Küchenboden und zündete es an. Die Eltern des 36-Jährigen befanden sich zu dieser Zeit im Erdgeschoss, unweit der Küche. Das Haus brannte vollständig ab, der Vater erlitt schwerste Brandverletzungen, an denen er rund einen Monat später im Krankenhaus starb. Die Mutter lag aufgrund schwerster Verbrennungen drei Monate im Koma, überlebte aber.

Die Staatsanwaltschaft hatte neben der Brandstiftung auf Totschlag und versuchten Totschlag plädiert, dafür zehn Jahre Haft gefordert. Die Kammer folgte dem nicht - sie habe sich nicht davon überzeugen können, dass der Mann die Eltern töten wollte, sagte die Gerichtssprecherin. Zudem war der Sohn nach Auffassung der Strafkammer aufgrund seines starken Amphetaminkonsums zur Tatzeit vermindert schuldfähig.

Er muss deshalb nach drei Jahren Haft die restliche Strafe in einer Entziehungsanstalt verbüßen. Die Verteidigung forderte in dem Anfang August begonnen Prozess eine neunjährige Freiheitsstrafe. Der Angeklagte und die Staatsanwaltschaft nahmen das Urteil der Sprecherin zufolge bereits an, der Zwillingsbruder als Nebenkläger jedoch nicht. Damit ist es noch nicht rechtskräftig.

(T.W.Lukyanenko--DTZ)

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