Deutsche Tageszeitung - Urteil: Versehen bei Ebay-Angebot kein Grund für Missachtung des Kaufvertrags

Urteil: Versehen bei Ebay-Angebot kein Grund für Missachtung des Kaufvertrags


Urteil: Versehen bei Ebay-Angebot kein Grund für Missachtung des Kaufvertrags
Urteil: Versehen bei Ebay-Angebot kein Grund für Missachtung des Kaufvertrags / Foto: © AFP/Archiv

Wer sich beim Einstellen eines Verkaufsangebots im Internet vertan hat, kann als Verkäuferin oder Verkäufer nicht einfach nachträglich den Kaufvertrag missachten. Das Landgericht Köln entschied laut Mitteilung vom Donnerstag, dass dem Käufer möglicherweise Schadenersatz zusteht, "wenn der Verkäufer ohne einen berechtigten Grund rechtzeitig geltend zu machen, die verkaufte Ware nicht liefert". Das Urteil wurde am vergangenen Freitag verkündet, ist aber noch nicht rechtskräftig. (Az. 37 O 220/22)

Textgröße ändern:

In dem Fall ging es um ein Sofa, das die Verkäuferin bei der Plattform Ebay für 700 Euro zum Kauf angeboten hatte, das aber tatsächlich einen Wert von 7000 Euro hatte. Der Käufer nutzte die Option zum Sofortkauf und zahlte noch am selben Tag. Ebenfalls noch am selben Tag erhielt er eine Nachricht, dass ein Fehler vorliege und er sein Geld zurückbekomme. Der Käufer lehnte das ab und bat um einen Termin zur Abholung des Sofas.

Die Verkäuferin gab daraufhin an, sie lebe in den USA und das sei das Problem, gleichzeitig bekam der Käufer eine Nachricht von Ebay, dass der Kauf mit dem Grund "Ich habe den Artikel nicht mehr vorrätig oder er ist beschädigt" abgebrochen worden sei. Das Geld wurde zurückerstattet. Der Käufer forderte aber erneut die Übergabe des Sofas oder einen Schadenersatz. Nach verstrichener Frist trat er schließlich vom Kaufvertrag zurück und forderte Schadenersatz in Höhe von 6300 Euro - also die Differenz zwischen tatsächlichem Wert und Kaufpreis.

Das lehnte die Verkäuferin ab und erklärte, sie habe sich vertippt und das Sofa eigentlich für 7000 Euro anbieten wollen. Der darauf erhobenen Klage des Käufers gab das Landgericht Köln nun statt. Beide Parteien hätten einen gültigen Kaufvertrag geschlossen und der möglicherweise berechtigte Grund zur Anfechtung des Vertrags, sich vertippt zu haben, sei "verspätet erklärt worden". Der Kläger wiederum müsse so gestellt werden, wie er "bei ordnungsgemäßer Leistung stehen würde" - denn dann hätte er ein Sofa im Wert von 7000 Euro erhalten.

(W.Budayev--DTZ)

Empfohlen

Rassistischer Angriff in Pariser Vorstadt: Psychisch kranker Täter stand unter Drogen

Der Angreifer, der in zwei Pariser Vorstädten aus mutmaßlich rassistischen Motiven einen Menschen getötet und fünf weitere verletzt hat, leidet offenbar an Schizophrenie und stand während der Tat unter Drogeneinfluss. Nachdem der Polizeigewahrsam des 39-jährigen Kevin T. am Samstag aufgehoben worden war, wurde er am Sonntag in die Psychiatrie eingewiesen, wie die Staatsanwaltschaft mitteilte. In einem Trauermarsch gedachten hunderte Angehörige und Unterstützer des 26-jährigen afrikanischstämmigen Todesopfers.

Migrationskommissar Brunner will Frontex zur "zentralen EU-Abschiebeagentur" machen

EU-Migrationskommissar Magnus Brunner will die europäische Grenzschutzagentur Frontex zur "zentralen EU-Abschiebeagentur" machen. "Wir werden am Dienstag einen Gesetzesvorschlag präsentieren, um Frontex breiter und stärker aufzustellen", erklärte Brunner am Sonntag. "Wer kein Recht hat, in der EU zu bleiben, muss sie auch tatsächlich verlassen", fügte er hinzu. Die "europäische Migrationswende" werde "konsequent" fortgesetzt.

Erste Herbststürme sorgen für Schäden: Tausende Haushalte in Freiburg ohne Strom

Die ersten Herbststürme sind am Wochenende über Deutschland gezogen und haben für Schäden gesorgt. In Freiburg und Umgebung fiel am Sonntag aufgrund von Unwetterschäden in rund zehntausend Haushalten stundenlang der Strom aus, wie der Versorger Badenova mitteilte. Insbesondere im Westen des Landes meldeten die Feuerwehren Einsätze unter anderem wegen umgestürzter Bäume. Laut Wetterdienst drohten bis Sonntagabend lokale Sturmböen, an der Nordsee und in Höhenlagen Orkan.

60-Jähriger bei antisemitischem Angriff in Berlin verletzt

Ein Unbekannter soll einen Mann in Berlin-Schöneberg nach der Frage nach dessen jüdischer Identität beleidigt und niedergeschlagen haben. Der Staatsschutz ermittelt.

Textgröße ändern: