Deutsche Tageszeitung - Trump erleidet weitere juristische Niederlage in Fall E. Jean Carroll

Trump erleidet weitere juristische Niederlage in Fall E. Jean Carroll


Trump erleidet weitere juristische Niederlage in Fall E. Jean Carroll
Trump erleidet weitere juristische Niederlage in Fall E. Jean Carroll / Foto: © AFP/Archiv

Der frühere US-Präsident Donald Trump hat im Streit um Vergewaltigungs- und Verleumdungsvorwürfe der Kolumnistin E. Jean Carroll eine weitere schwere juristische Niederlage eingesteckt. Ein New Yorker Richter urteilte am Mittwoch, dass beim zweiten Zivilprozess in dem Fall nicht mehr entschieden werden müsse, ob Trump die Journalistin verleumdet habe. Dies sei bereits durch das Urteil in dem ersten Prozess in der Sache im Mai geklärt und bejaht worden.

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Bei dem zweiten Zivilprozess, der Anfang kommenden Jahres starten soll, wird es deswegen nur um die Höhe des Schadensersatzes gehen, den Trump Carroll zahlen muss, erklärte Bundesrichter Lewis Kaplan. Eine Geschworenenjury hatte Trump im Mai wegen sexuellen Missbrauchs und Verleumdung bereits zu fünf Millionen Dollar (rund 4,7 Millionen Euro) Schadenersatz und Schmerzensgeld an Carroll verurteilt. Auf den Ex-Präsidenten und Präsidentschaftsbewerber kommt nun im Zuge des zweiten Prozesses zusätzlicher Schadenersatz zu.

Carroll wirft Trump vor, sie im Frühjahr 1996 in der Umkleidekabine eines New Yorker Luxuskaufhauses vergewaltigt zu haben. Ihren Vorwurf machte die langjährige Kolumnistin des Magazins "Elle" erstmals 2019 öffentlich, als Trump Präsident war. Der Republikaner bezichtigte Carroll daraufhin der Lüge und erklärte, sie sei nicht sein "Typ".

Die heute 79-jährige Carroll verklagte Trump insgesamt zwei Mal: In einer ersten Verleumdungsklage ging es um Trumps Äußerungen in seiner Zeit als Präsident. In der zweiten Klage ging es um die mutmaßliche Vergewaltigung selbst sowie um eine Erklärung Trumps aus dem Jahr 2022, als der heute 77-Jährige nicht mehr Präsident war. Trump hatte Carroll dabei - wie bereits 2019 - vorgeworfen, die Vergewaltigung erfunden zu haben.

Die zweite Klage wurde zuerst in einem Zivilprozess verhandelt, mit dem Fünf-Millionen-Urteil vom Mai als Ausgang. Der zweite Zivilprozess soll am 15. Januar 2024 beginnen. Das ist der selbe Tag, an dem auch die Präsidentschaftsvorwahlen der Republikaner beginnen, bei denen Trump haushoher Favorit ist.

Der zuständige Richter Kaplan schrieb nun, Trumps Erklärung aus dem Jahr 2022 sei inhaltlich "identisch" mit seinen Äußerungen aus dem Jahr 2019. Deswegen könne das Urteil der Jury über die Äußerungen von 2022 auch auf die Äußerungen von 2019 angewandt werden. Diese seien folglich ebenfalls "verleumderisch" gewesen. Kaplan gab mit seiner Entscheidung einem Antrag Carrolls statt.

Die Zivilklagen der Kolumnistin sind bei weitem nicht Trumps einzige Probleme mit der Justiz. Der Ex-Präsident ist in diesem Jahr in gleich vier Strafverfahren angeklagt worden. In zwei Fällen geht es um die Versuche des Rechtspopulisten, den Ausgang der Präsidentschaftswahl 2020 zu kippen und sich damit im Amt zu halten.

(M.Dorokhin--DTZ)

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