Deutsche Tageszeitung - Anklage nach tödlichem Zusammenstoß zweier S-Bahnen bei München

Anklage nach tödlichem Zusammenstoß zweier S-Bahnen bei München


Anklage nach tödlichem Zusammenstoß zweier S-Bahnen bei München
Anklage nach tödlichem Zusammenstoß zweier S-Bahnen bei München / Foto: © AFP/Archiv

Nach dem tödlichen Zusammenstoß zweier S-Bahnen im Februar 2022 bei Schäftlarn südlich von München hat die Staatsanwaltschaft München I einen der S-Bahnfahrer angeklagt. Dem Mann werde eine vorsätzliche Gefährdung des Bahnverkehrs in Tateinheit mit fahrlässiger Tötung in Tateinheit mit 51 Fällen der fahrlässigen Körperverletzung vorgeworfen, teilte die Ermittlungsbehörde am Donnerstag mit. Die Anklage erfolgte zum Amtsgericht.

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Ein 24 Jahre alter Mann hatte bei der Kollision der beiden voll besetzten S-Bahnen tödliche Verletzungen erlitten. 51 Menschen in den beiden Zügen erlitten teils schwere Verletzungen.

Auf Grundlage eines Gutachtens geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass der in Richtung München fahrende angeklagte S-Bahnfahrer bei der Anfahrt in den Bahnhof Ebenhausen-Schäftlarn zu schnell unterwegs war und zwangsweise abgebremst wurde. Er habe sich über diese Zwangsbremsung pflichtwidrig hinweg gesetzt und sei dennoch in den Bahnhof eingefahren.

Danach sei er trotz eines Haltesignals wieder aus dem Bahnhof ausgefahren. Obwohl der Zug durch eine neue Zwangsbremsung bis zum Stillstand abgebremst wurde, habe der Mann wieder Fahrt aufgenommen - eigentlich hätte er laut Anklage sich dafür eine schriftliche Erlaubnis holen müssen.

Der Mann habe seinen Zug auf etwa 67 Stundenkilometer beschleunigt. Eine seiner S-Bahn entgegenkommende andere Bahn sei aufgrund des überfahrenen Haltesignals auf der Strecke abgebremst und zum Stillstand gebracht worden.

Der Angeklagte habe zwar noch eine Notbremsung eingelegt, als er den vor ihm stehenden Zug sah. Dennoch habe er die Kollision nicht mehr verhindern können. Neben dem Todesfall und den zahlreichen Verletzten verursachte der Zusammenprall einen Sachschaden von sieben Millionen Euro.

(V.Sørensen--DTZ)

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