Deutsche Tageszeitung - Verteidigung fordert viereinhalb Jahre Haft für Anschlag auf Flüchtlingsheim

Verteidigung fordert viereinhalb Jahre Haft für Anschlag auf Flüchtlingsheim


Verteidigung fordert viereinhalb Jahre Haft für Anschlag auf Flüchtlingsheim
Verteidigung fordert viereinhalb Jahre Haft für Anschlag auf Flüchtlingsheim / Foto: © AFP/Archiv

Im Prozess um einen tödlichen Brandanschlag auf ein Flüchtlingsheim vor rund 32 Jahren im saarländischen Saarlouis hat die Verteidigung in ihren Plädoyer viereinhalb Jahre Jugendstrafe für den Angeklagten gefordert. Nach Ansicht seiner Verteidiger habe sich Peter S. nicht wegen Mordes, sondern wegen Beihilfe zum Mord schuldig gemacht, sagte eine Sprecherin des zuständigen Oberlandesgerichts im rheinland-pfälzischen Koblenz am Dienstag.

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Die Anklage hatte in ihrem Plädoyer am Montag neuneinhalb Jahre Haft wegen Mordes, versuchten Mordes und Brandstiftung gefordert. Ein Vertreter des Generalbundesanwalts beantragte, S. nach dem Jugendstrafrecht zu verurteilen. Am 9. Oktober soll das Urteil verkündet werden.

Die Anklage wirft S. Mord, versuchten Mord in 20 Fällen sowie Brandstiftung mit Todesfolge und versuchter Todesfolge vor. Er soll im September 1991 nach einem Treffen mit Gesinnungsgenossen in die Asylbewerberunterkunft gegangen sein, "um dort aus seiner rechtsextremistischen und rassistischen Gesinnung heraus einen Brand zu legen".

Im Treppenhaus soll der damals 20-Jährige Benzin verschüttet und angezündet haben. Im Flur des Dachgeschosses erfasste das Feuer den 27 Jahre alten Samuel Yeboah. Er starb an Verbrennungen und einer Rauchvergiftung. Zwei weitere Bewohner konnten sich nur durch Sprünge aus dem Fenster retten, wobei sie sich Knochen brachen. Die übrigen 18 Bewohner konnten sich unverletzt retten.

Während des seit November laufenden Prozesses wurde ein zweiter Verdächtiger wegen Beihilfe zum Mord und Beihilfe zum versuchten Mord in 20 Fällen in Untersuchungshaft genommen. Peter St. soll den Haupttäter S. in seinem Vorhaben beeinflusst und bestärkt haben.

St. soll zum damaligen Zeitpunkt eine herausragende Rolle in der regionalen Skinheadszene gespielt haben. Er habe in einem Gespräch verdeutlicht, dass er eine Begehung eines Anschlags auf ein Flüchtlingsheim wie in Ostdeutschland auch in Saarlouis gut heiße. Davon soll S. bestärkt worden sein. St. wurde im Juni festgenommen.

(U.Stolizkaya--DTZ)

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