Deutsche Tageszeitung - "Anti-Impfzwang"-Volksbegehren in Thüringen ist unzulässig

"Anti-Impfzwang"-Volksbegehren in Thüringen ist unzulässig


"Anti-Impfzwang"-Volksbegehren in Thüringen ist unzulässig
"Anti-Impfzwang"-Volksbegehren in Thüringen ist unzulässig / Foto: © AFP/Archiv

Ein "Anti-Impfzwang"-Volksbegehren in Thüringen ist unzulässig. Es sei unzureichend und irreführend begründet, entschied der Verfassungsgerichtshof des Landes am Mittwoch in Weimar. Das Volksbegehren erwecke den falschen Eindruck, dass es Durchsetzungen von bundesweiten Regelungen verhindern könne. In seiner Begründung stehe nicht, dass aktuelle oder künftige Regelungen des Bundes Vorrang vor Landesregelungen hätten.

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Initiiert worden war das Volksbegehren im vergangenen Jahr von der früheren AfD-Landtagsabgeordneten Wiebke Muhsal und dem stellvertretenden parlamentarischen Geschäftsführer der AfD-Landtagsfraktion, Stefan Möller. Die thüringische Landesregierung wandte sich an den Verfassungsgerichtshof.

Thüringens Gesundheitsministerin Heike Werner (Linke) erklärte, das Urteil mache deutlich, dass die Verwendung des Begriffs "Impfzwang" in die Irre führe. "Es gab und gibt in Deutschland keinen Impfzwang, bei dem jemand gegen seinen Willen eine Impfung erhält", betonte sie.

(B.Izyumov--DTZ)

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