Deutsche Tageszeitung - Drehbuchautorin von "Keinohrhasen" und "Zweiohrküken" steht mehr Geld zu

Drehbuchautorin von "Keinohrhasen" und "Zweiohrküken" steht mehr Geld zu


Drehbuchautorin von "Keinohrhasen" und "Zweiohrküken" steht mehr Geld zu
Drehbuchautorin von "Keinohrhasen" und "Zweiohrküken" steht mehr Geld zu / Foto: © AFP/Archiv

Der Drehbuchautorin der Erfolgsfilme "Keinohrhasen" und "Zweiohrküken" steht eine angemessene Beteiligung an den Verwertungserlösen zu. Die Ansprüche seien jedoch bereits größtenteils verjährt, entschied das Berliner Landgericht am Mittwoch. Das betreffe die Jahre vor 2015 während der Hauptvermarktungsphase der Filme. Nach Gerichtsangaben bekommt Autorin Anika Decker etwa 180.000 Euro, gefordert hatte sie in dem Zivilverfahren demnach aber mehr als zwei Millionen Euro.

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Decker hatte die Drehbücher zusammen mit dem Schauspieler und Produzenten Til Schweiger geschrieben. Beide Filme waren sehr erfolgreich, "Keinohrhasen" war 2008 in Deutschland sogar der erfolgreichste Kinofilm. Das Urheberrecht sieht vor, dass bei besonders großen Erfolgen eine ursprünglich als angemessen erachtete Vergütung von den Vertragsparteien später angepasst werden soll.

Der Rechtsstreit zieht sich seit Jahren. Decker verlangte in einer sogenannten Stufenklage von Produktionsfirma und Filmkonzern erst Auskunft über die Einnahmen. Danach ging es um ihre finanziellen Ansprüche. Das Urteil des Landgerichts ist noch nicht rechtskräftig, dagegen kann noch Berufung zum Kammergericht eingelegt werden.

Laut Landgericht erhob die Autorin ihre Klage auf angemessene Beteiligung trotz "des ihr bekannten weit überdurchschnittlichen Erfolgs der Filme an den Kinokassen" allerdings erst 2018. Da entsprechende Ansprüche laut Gesetz nach drei Jahren verjähren, erhält sie für die Jahre vor 2015 nun kein Geld.

Allerdings hat die Klägerin dem Urteil zufolge für die Nutzung der beiden Filmproduktionen ab 2021 zusätzlich noch einen Anspruch auf Zahlung einer weiteren angemessenen Beteiligung. Produktionsfirma und Filmkonzern müssten ihr 3,68 Prozent der Nettoerlöse für den Film "Keinohrhasen" sowie 3,48 Prozent der Nettoerlöse für "Zweiohrküken" zahlen, entschied die Kammer.

(V.Varonivska--DTZ)

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