Deutsche Tageszeitung - Gutachten am EuGH: Vorfälligkeitsentschädigung darf entgangene Zinsen umfassen

Gutachten am EuGH: Vorfälligkeitsentschädigung darf entgangene Zinsen umfassen


Gutachten am EuGH: Vorfälligkeitsentschädigung darf entgangene Zinsen umfassen
Gutachten am EuGH: Vorfälligkeitsentschädigung darf entgangene Zinsen umfassen / Foto: © AFP/Archiv

Einem neuen Gutachten am Europäischen Gerichtshof (EuGH) zufolge darf die Entschädigung für die Bank bei vorzeitiger Rückzahlung eines Kredits auch dadurch entgangene Zinsen umfassen. Das EU-Recht verhindere eine solche Regelung nicht, argumentierte der zuständige Generalanwalt Manual Campos Sánchez-Bordona am Donnerstag in seinen Schlussanträgen in Luxemburg. Es ging um einen Fall aus Deutschland. (Az. C-536/22)

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Das Landgericht Ravensburg hatte dem EuGH Fragen vorgelegt. Es muss im Rechtsstreit von Immobilienkäufern mit ihrer Bank entscheiden. Die Käufer hatten 2019 eine Eigentumswohnung erworben und dafür einen Kredit über 236.000 Euro mit zehn Jahren Zinsbindung aufgenommen. Schon 2020 verkauften sie die Immobilie wieder und kündigten den Kredit.

Im Vertrag war vorgesehen, dass die Berechnung einer Entschädigung in einem solchen Fall nach der vom Bundesgerichtshof für zulässig gehaltenen Aktiv-Passiv-Berechnungsmethode erfolgt. Dabei wird der Schaden anhand einer fiktiven Anlage des zurückgezahlten Darlehensbetrags berechnet.

Zunächst zahlten die Kunden die Vorfälligkeitsentschädigung, forderten dann aber vor Gericht die Rückzahlung dieses Betrags von der Bank. Sie argumentieren unter anderem, dass dieser nur eine Entschädigung für tatsächlich angefallene Kosten zustehe - nicht für entgangene Zinsen, die wegen der Rückzahlung des Darlehens nicht mehr anfallen. Das Landgericht setzte das Verfahren aus und stellte dem EuGH Fragen.

Der Generalanwalt am EuGH hielt nun in seiner Einschätzung sowohl die Einbeziehung entgangener Zinsen in die Entschädigung als auch die Aktiv-Passiv-Berechnungsmethode für zulässig. Eine Entscheidung ist das aber noch nicht, diese fällen die europäischen Richterinnen und Richter. Erfahrungsgemäß orientieren sie sich bei ihrem Urteil aber häufig am Gutachten des Generalanwalts. Ein Termin für die Urteilsverkündung wurde noch nicht mitgeteilt.

(V.Sørensen--DTZ)

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