Deutsche Tageszeitung - Curevac gegen Biontech - Patentstreit in Düsseldorf vorerst ausgesetzt

Curevac gegen Biontech - Patentstreit in Düsseldorf vorerst ausgesetzt


Curevac gegen Biontech - Patentstreit in Düsseldorf vorerst ausgesetzt
Curevac gegen Biontech - Patentstreit in Düsseldorf vorerst ausgesetzt / Foto: © AFP/Archiv

Vor dem Düsseldorfer Landgericht sind mehrere Zivilverfahren im Patentstreit zwischen dem Tübinger Pharmaunternehmen Curevac und seinem Konkurrenten Biontech vorerst ausgesetzt worden. Wie eine Gerichtssprecherin am Donnerstag mitteilte, gilt die Aussetzung so lange, bis das Deutsche Patent- und Markenamt oder das Europäische Patentamt über bestimmte Anträge entschieden haben. Dies soll klären, ob der Tübinger Pharmakonzern klageberechtigt war.

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Curevac wirft dem Mainzer Impfstoffhersteller Verletzungen eines Patents und sogenannter Gebrauchsmuster bei der Entwicklung von Covid-19-Impfstoffen vor, die auf der mRNA-Technologie basieren. Curevac, das sich selbst als Pionier dieser Technologie sieht, strebt eine Entschädigung für die Verletzung einer Reihe von Patenten an.

Die Klägerin verlangte in dem Verfahren zunächst Auskunft darüber, in welchem Umfang Biontech und seine Tochterfirmen die mRNA-Technologie zur Herstellung eines Impfstoffs gegen virale Infektionskrankheiten verwendeten. In einem zweiten Schritt wollte Curevac demnach dann Schadensersatzansprüche geltend machen.

Den Gerichtsangaben zufolge ging Biontech gegen die Gültigkeit der angemeldeten Schutzrechte vor. Demnach reichte das Unternehmen 2022 Löschanträge gegen drei Gebrauchsmuster von Curevac beim Deutschen Patent- und Markenamt ein. Mit der Aussetzung des Prozesses soll die Entscheidung des Amts abgewartet werden. Die Kammer sehe Zweifel an der Schutzfähigkeit der Gebrauchsmuster, hieß es.

Gegen ein Patent von Curevac legte Biontech zudem im April Einspruch beim Europäischen Patentamt ein. Auch hier gehe die Kammer davon aus, dass der Einspruch erfolgreich sein werde. Im Anschluss werde die Kammer über den Fortgang der Rechtsstreitigkeiten entscheiden.

Nach Angaben von Curevac ist mit einer Entscheidung der Patentämter erst im kommenden Jahr zu rechnen. Am 28. Dezember ist vor dem Landgericht Düsseldorf eine Verkündung in einem weiteren Zivilverfahren von Curevac gegen Biontech angesetzt.

(V.Varonivska--DTZ)

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