Deutsche Tageszeitung - Nach Tod von Schwangerer und Kind: Bewährungsstrafe für Apothekerin in Köln

Nach Tod von Schwangerer und Kind: Bewährungsstrafe für Apothekerin in Köln


Nach Tod von Schwangerer und Kind: Bewährungsstrafe für Apothekerin in Köln
Nach Tod von Schwangerer und Kind: Bewährungsstrafe für Apothekerin in Köln / Foto: © AFP/Archiv

Das Landgericht Köln hat eine 52 Jahre alte Apothekerin wegen fahrlässiger Tötung und unterlassener Hilfeleistung zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt, wie eine Gerichtssprecherin am Donnerstag sagte. Nach der Einnahme einer Glukosemischung aus der Apotheke im Jahr 2019 waren eine Frau und ihr durch Notkaiserschnitt geborenes Baby gestorben. Eine weitere Geschädigte überlebte die Einnahme.

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Die Anklage warf der Frau vor, ein Glukosepulver unbewusst mit dem toxischen Stoff Lidocainhydrochlorid verunreinigt zu haben. Laut Staatsanwaltschaft könnte dies auf eine Verwechslung von Gefäßen zurückzuführen sein.

Eine schwangere 28-jährige Kölnerin starb am 19. September 2019, nachdem sie in ihrer Frauenarztpraxis eine mit Lidocain versetzte Glukoselösung aus der Apotheke eingenommen hatte. Einen Tag später starb auch das Baby der Frau, das Ärzte noch per Notkaiserschnitt auf die Welt geholt hatten.

Bereits zwei Tage zuvor hatte eine Patientin, die das verunreinigte Gemisch in derselben Arztpraxis zu sich genommen hatte, einen bitteren Geschmack bemerkt. Sie trank nur einen Schluck und wurde bewusstlos. Die Frau erholte sich im Krankenhaus innerhalb eines Tages und überlebte.

Laut Anklage wurde die Apothekerin von der Arztpraxis und einer Ärztin aus dem behandelnden Krankenhaus über die Vorfälle informiert. Nach Überzeugung der Ankläger wusste die Apothekerin nach Kontrolle ihrer Bestände und einer Besprechung mit Mitarbeitern von der Verwechslung. Dennoch habe sie es unterlassen, das Krankenhaus darüber zu informieren.

Laut der Gerichtssprecherin beantragte die Staatsanwaltschaft in dem Verfahren eine Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch.

(V.Sørensen--DTZ)

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