Deutsche Tageszeitung - AfD scheitert mit Klage gegen "Rettet die Bienen"-Gesetz in Bayern

AfD scheitert mit Klage gegen "Rettet die Bienen"-Gesetz in Bayern


AfD scheitert mit Klage gegen "Rettet die Bienen"-Gesetz in Bayern
AfD scheitert mit Klage gegen "Rettet die Bienen"-Gesetz in Bayern / Foto: © AFP/Archiv

Die AfD ist mit einer Verfassungsbeschwerde gegen das als Folge des "Rettet die Bienen"-Volksbegehrens geänderte bayerische Naturschutzgesetz gescheitert. Zu zwei verbundenen Verfahren der AfD-Landtagsfraktion und mehrerer Einzelkläger entschied der bayerische Verfassungsgerichtshof am Mittwoch in München, dass die Klagen nur teilweise zulässig und jeweils unbegründet seien.

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Das "Rettet die Bienen"-Volksbegehren von 2019 war von der Zahl der Unterstützer das bisher erfolgreichste Volksbegehren in Bayern. Die Regierung von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) setzte es zusammen mit einem sogenannten Versöhnungsgesetz um.

Nach der nun ergangenen Entscheidung des Landesverfassungsgerichts war das Gesetzgebungsverfahren zulässig. Die Ergänzung des Gesetzestextes mit dem Versöhungsgesetz liege innerhalb der Befugnisse des Landtags.

Die Kläger hatten argumentiert, es hätte wegen der Ergänzungen durch das Versöhnungsgesetz nach dem Volksbegehren noch einen Volksentscheid geben müssen. Auch kritisierten sie eine Vielzahl weiterer Verstöße gegen Grundrechte, etwa die Eigentumsgarantie.

(M.Travkina--DTZ)

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