Deutsche Tageszeitung - Freispruch für Erzieherinnen nach Tod von Kitakind in Gelsenkirchen

Freispruch für Erzieherinnen nach Tod von Kitakind in Gelsenkirchen


Freispruch für Erzieherinnen nach Tod von Kitakind in Gelsenkirchen
Freispruch für Erzieherinnen nach Tod von Kitakind in Gelsenkirchen / Foto: © AFP/Archiv

Nach dem Tod eines Zweijährigen in einer Gelsenkirchener Kita hat das Amtsgericht der Stadt zwei Erzieherinnen vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen. Die Voraussetzungen für eine Verurteilung lägen nicht vor, sagte ein Gerichtssprecher am Freitag. Dem Gericht zufolge konnten die Erzieherinnen das Unglück nicht vorhersehen.

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In dem Prozess ging es um einen Vorfall vom August 2021. Das Kind war nach einem Mittagsschlaf in der Kindertagesstätte leblos gefunden worden. Laut Obduktionsergebnis erstickte der Junge, nachdem er mit seinem Kopf in einem Gitter seines Hochbetts steckengeblieben war.

Nach Feststellungen des Gerichts befand sich das Kind im unteren Bett eines Hochbettes, welches mit seitlichen Gittern ausgerüstet war. Zum Zeitpunkt des Unglücks waren diese oben. Das Kind richtete sich im Bett auf, hob mit dem Kopf die Platte des oberen Bettes an und blieb in einem Gitter stecken. Es erstickte dann unter dem Gewicht der oberen Matratzenauflage.

Bei den Ermittlungen stellte sich heraus, dass das Bett an dieser Stelle nicht richtig verschraubt gewesen war. Dieser handwerkliche Fehler war nach Ansicht des Gerichts für die Erzieherinnen jedoch nicht vorhersehbar, da die Betten zu diesem Zeitpunkt schon seit zehn Jahren problemlos im Einsatz waren. Dass die Platte nicht richtig verschraubt war, fiel vorher nie auf.

Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer zehn Monate Haft ohne Bewährung für die Angeklagten gefordert, da sie die Aufsichtspflicht verletzt hätten. Sie hätten die Kinder unbeaufsichtigt gelassen. Die Eltern des Zweijährigen, die als Nebenkläger in dem Prozess auftraten kündigten bereits an, Berufung gegen das Urteil einlegen zu wollen.

(L.Barsayjeva--DTZ)

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