Deutsche Tageszeitung - Karlsruhe urteilt über weitere Anklage für dieselbe Tat nach Freispruch

Karlsruhe urteilt über weitere Anklage für dieselbe Tat nach Freispruch


Karlsruhe urteilt über weitere Anklage für dieselbe Tat nach Freispruch
Karlsruhe urteilt über weitere Anklage für dieselbe Tat nach Freispruch / Foto: © POOL/AFP/Archiv

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verkündet am Dienstag (10.00 Uhr) sein Urteil über eine Neuregelung zu Strafverfahren. Diese macht es möglich, dass ein bereits Freigesprochener bei bestimmten schweren Straftaten noch einmal vor Gericht gestellt werden kann, wenn neue Beweise eine Verurteilung sehr wahrscheinlich machen. Nach Karlsruhe gezogen war der Verdächtige im Mordfall Frederike von Möhlmann. (Az. 2 BvR 900/22)

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Die 17-Jährige war 1981 vergewaltigt und getötet worden. Der Verdächtige wurde zunächst aus Mangel an Beweisen rechtskräftig freigesprochen. Nach einem neuen DNA-Gutachten und der Gesetzesänderung wurde das Verfahren gegen ihn aber im Jahr 2022 wiederaufgenommen. Daraufhin wandte er sich an das Verfassungsgericht. Dieses prüft, ob die Gesetzesänderung verfassungsgemäß ist. Das ist bislang umstritten, weil das Grundgesetz es verbietet, jemanden wegen derselben Tat mehrmals zu bestrafen.

(M.Dylatov--DTZ)

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