Deutsche Tageszeitung - Karlsruhe: Zweite Anklage für dieselbe Tat bei neuen Beweisen verfassungswidrig

Karlsruhe: Zweite Anklage für dieselbe Tat bei neuen Beweisen verfassungswidrig


Karlsruhe: Zweite Anklage für dieselbe Tat bei neuen Beweisen verfassungswidrig
Karlsruhe: Zweite Anklage für dieselbe Tat bei neuen Beweisen verfassungswidrig / Foto: © POOL/AFP/Archiv

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Neuregelung für verfassungswidrig erklärt, die es möglich machte, ein Strafverfahren wegen schwerer Verbrechen bei neuen Beweisen neu aufzurollen. Der Verdächtige im Fall der 1981 getöteten Frederike von Möhlmann hatte damit mit seiner Verfassungsbeschwerde Erfolg, wie das Gericht am Dienstag in Karlsruhe entschied. Rechtskräftig Freigesprochene müssten darauf vertrauen dürfen, dass sie nicht noch einmal belangt würden. (Az. 2 BvR 900/22)

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Die Wiederaufnahme des Verfahrens gegen den Verdächtigen müsse beendet werden, erklärte das Gericht. Es gebe dafür keine Rechtsgrundlage. Frederike von Möhlmann war im November 1981 nach einer Chorprobe in der Nähe von Celle vergewaltigt und getötet worden. Der Verdächtige wurde knapp zwei Jahre nach der Tat aus Mangel an Beweisen rechtskräftig freigesprochen.

Nach einem neuen DNA-Gutachten und der Gesetzesänderung wurde der Mann im vergangenen Jahr erneut festgenommen und sollte vor Gericht gestellt werden. Deshalb wandte er sich an das Verfassungsgericht. Dieses erklärte die Neuregelung nun für nichtig.

Sie verstoße gegen das Grundgesetz, urteilte es. Dort ist das Verbot verankert, jemanden wegen derselben Tat mehrmals zu bestrafen. Dabei handle es sich nicht nur um ein Verbot der mehrfachen Bestrafung, sondern schon die mehrfache Verfolgung sei verboten, sagte Gerichtsvizepräsidentin Doris König bei der Urteilsverkündung. Das Grundgesetz schütze sowohl bereits einmal verurteilte als auch freigesprochene Menschen.

"Das Recht, nach Abschluss eines rechtskräftig abgeschlossenen Verfahrens vor einem deutschen Strafgericht wegen derselben Tat nicht erneut strafrechtlich verfolgt zu werden, gilt absolut und ist abwägungsfest", sagte König. Selbst wenn sich im Nachhinein herausstellen sollte, dass das erste Urteil falsch war, habe der Gesetzgeber hier keinen Spielraum.

Die Richterinnen und Richter in Karlsruhe kippten damit die von Anfang an umstrittene Reform, die 2021 noch zu Zeiten der großen Koalition beschlossen worden war. Außerdem hob es die Entscheidungen des Oberlandesgerichts Celle und des Landgerichts Verden aus dem vergangenen Jahr auf. Die beiden Gerichte hatten angeordnet, das Verfahren gegen den Verdächtigen wiederaufzunehmen.

Das Gericht wisse, dass seine Entscheidung für die Angehörigen der getöteten Frederike "schmerzhaft und gewiss nicht leicht zu akzeptieren" sei, räumte König ein. In Karlsruhe sei es nicht um den konkreten Fall gegangen, sondern um den rechtsstaatlichen Grundsatz, der eine Doppelbestrafung verbiete. Die Richterinnen und Richter des Zweiten Senats waren sich dabei allerdings nicht einig: Die Entscheidung fiel mit sechs zu zwei Stimmen.

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) erklärte: "Seit der Einführung der Norm gab es Zweifel an ihrer Verfassungskonformität, die ich auch geteilt habe." Mit dem Urteil gebe es nun "Klarheit und Rechtssicherheit".

Der rechtspolitische Sprecher der Unions-Bundestagsfraktion, Günter Krings (CDU), bedauerte das Urteil dagegen. "Ich hätte mir gewünscht, dass das Gericht die Belange der Familien der Opfer und der Allgemeinheit stärker gewichtet hätte", sagte er der "Welt".

Der Deutsche Anwaltverein wiederum begrüßte die Entscheidung aus Karlsruhe. Auch wenn dies in einzelnen Fällen für die Angehörigen der Opfer schwer erträglich sei, dürfe der Gesetzgeber nicht die Grenzen des Rechtsstaats sprengen, teilte er mit.

(L.Svenson--DTZ)

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