Deutsche Tageszeitung - BGH bestätigt Verurteilung wegen Volksverhetzung nach antisemitischer Parole

BGH bestätigt Verurteilung wegen Volksverhetzung nach antisemitischer Parole


BGH bestätigt Verurteilung wegen Volksverhetzung nach antisemitischer Parole
BGH bestätigt Verurteilung wegen Volksverhetzung nach antisemitischer Parole / Foto: © AFP/Archiv

Weil sie auf einer Demonstration der rechtsextremistischen Kleinstpartei Die Rechte eine antisemitische Parole riefen, sind vier Angeklagte rechtskräftig zu Geldstrafen verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof (BGH) teilte am Dienstag in Karlsruhe mit, dass er die Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil des Dortmunder Landgerichts verworfen habe. Das Landgericht hatte die vier im vergangenen Jahr der Volksverhetzung schuldig gesprochen. (Az. 3 StR 176/23)

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Es sah als erwiesen an, dass die Angeklagten im September 2018 an der Kundgebung in Dortmund teilgenommen hätten. Ein Mann habe sich dabei mit einer Reichsflagge und einem Bengalo auf ein Hausdach gestellt. Die Demonstranten hätten vor ihm angehalten. Einige Teilnehmer, darunter die Angeklagten, hätten dreimal gerufen: "Wer Deutschland liebt, ist Antisemit."

Das Landgericht nahm an, dass die Angeklagten damit zum Hass gegen Mitbürger jüdischen Glaubens aufstacheln wollten. Die Angeklagten argumentierten mit der Meinungsfreiheit, hatten aber vor dem BGH nun keinen Erfolg. Das Urteil gegen sie ist rechtskräftig.

(L.Barsayjeva--DTZ)

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