Deutsche Tageszeitung - Beschimpfungen in sozialen Netzwerken können zu fristloser Kündigung führen

Beschimpfungen in sozialen Netzwerken können zu fristloser Kündigung führen


Beschimpfungen in sozialen Netzwerken können zu fristloser Kündigung führen
Beschimpfungen in sozialen Netzwerken können zu fristloser Kündigung führen / Foto: © AFP/Archiv

Einem Pächter, der Vereinsmitglieder in sozialen Netzwerken beschimpft, kann fristlos der Pachtvertrag gekündigt werden. Soziale Netzwerke sind kein rechtsfreier Raum, teilte das Landgericht im rheinland-pfälzischen Frankenthal am Dienstag mit. Wer dort ausfällig wird, muss mit einer fristlosen Kündigung rechnen (Az.: 6 O 75/23).

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Der Mann hatte eine Gaststätte von einem Verein gepachtet. Im Laufe der Zeit kam es aus verschiedenen Gründen zum Streit zwischen ihm und den Vereinsmitgliedern. Die Auseinandersetzung verlagerte sich schließlich ins Internet und eskalierte. Der Pächter wünschte einem der Vereinsvorsitzenden in einer Nachricht "Scheiß"-Weihnachten und "viel Krankheit". Dies unterstrich er durch zwei Kothaufen-Emojis.

Der Verein sprach dem Mann die fristlose Kündigung aus. Nachdem er die Entscheidung nicht akzeptiert hatte, klagte der Verein vor Gericht auf Räumung und bekam Recht. Dem Verein kann die Fortsetzung des Pachtverhältnisses nicht zugemutet werden, entschieden die Richter.

Der seit Längerem andauernde Streit mit dem Vereinsvorstand rechtfertigt demnach nicht das Versenden von Beschimpfungen und von Kothaufen-Emojis. Eine Abmahnung sei in diesem Fall nicht nötig gewesen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

(T.W.Lukyanenko--DTZ)

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