Deutsche Tageszeitung - Kein Schadenersatz für durch Tiefgaragentor beschädigtes Luxusauto in München

Kein Schadenersatz für durch Tiefgaragentor beschädigtes Luxusauto in München


Kein Schadenersatz für durch Tiefgaragentor beschädigtes Luxusauto in München
Kein Schadenersatz für durch Tiefgaragentor beschädigtes Luxusauto in München / Foto: © AFP/Archiv

Eine Autofahrerin in München ist vor dem Amtsgericht mit dem Versuch gescheitert, von ihrer Wohnungseigentümergemeinschaft Schadenersatz für eine Beschädigung ihres Luxusautos zu bekommen. Das Gericht wies die Klage am Montag ab. Die Frau, Eigentümerin einer Wohnung in der Anlage, war mit dem Wagen aus der Tiefgarage gefahren, als plötzlich das Rolltor auf das Dach schlug.

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Sie machte Schadenersatzforderungen von etwa 8600 Euro geltend und gab an, dass sie das Tor ordnungsgemäß von innen mit ihrem Sensorschlüssel geöffnet habe und bei Grünlicht die Ausfahrtsrampe hinaufgefahren sei. Das Tor müsse eine Fehlfunktion gehabt haben. Die Wohnungseigentümergemeinschaft trug dagegen vor, dass das Tor fehlerfrei funktioniert habe.

Das Gericht erklärte, dass der Schaden nicht zwingend durch ein Versagen des Tors entstanden sein müsse. Es sei ebenso wahrscheinlich und sogar naheliegend, dass die Klägerin erst auf die Rampe gefahren sei, als das Tor sich bereits geschlossen habe. Sie hätte beweisen müssen, dass sie ohne Verzögerung losgefahren sei. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

(T.W.Lukyanenko--DTZ)

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