Deutsche Tageszeitung - BND-Mitarbeiter darf trotz sexistischer Äußerungen im Dienst bleiben

BND-Mitarbeiter darf trotz sexistischer Äußerungen im Dienst bleiben


BND-Mitarbeiter darf trotz sexistischer Äußerungen im Dienst bleiben
BND-Mitarbeiter darf trotz sexistischer Äußerungen im Dienst bleiben / Foto: © AFP/Archiv

Ein Mitarbeiter des Bundesnachrichtendienstes (BND) darf trotz antisemitischer und sexistischer Entgleisungen im Dienst bleiben. Das geht aus einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem September 2022 hervor, das erst jetzt bekannt wurde. Der BND hatte Disziplinarklage gegen den Sachgebietsleiter erhoben. Das Bundesverwaltungsgericht sprach eine Zurückstufung sowie ein zweijähriges Beförderungsverbot gegen den Beamten aus. Eine Entfernung des Beamten aus dem Dienst hatte der BND nicht beantragt.

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Ein Sprecher des BND teilte dem "Spiegel" laut Vorabmeldung vom Freitag mit, BND-Chef Bruno Kahl habe den Fall gegenüber Führungskräften und bei zwei Personalversammlungen als "krass und beschämend" bezeichnet. Die Aussagen seien "menschenverachtender Müll", sie machten ihn "fassungslos".

Kolleginnen und Kollegen hatten über zahlreiche solcher Äußerungen des Mannes berichtet. Als erwiesen sehen die Richter insgesamt 27 anstößige Äußerungen an.

Die Richter beriefen sich in ihrem Urteil auf beamtenrechtliche Regelungen, die sie in diesem Fall verletzt sahen. Im Staatsdienst sei es erforderlich, "dass sich Beamte anderen Beschäftigten gegenüber korrekt und kollegial verhalten und den Betriebsfrieden wahren müssen", heißt es in dem Urteil. "Äußerungen mit einer sexuellen Konnotation haben Beamte im Dienst und im Dienstgebäude zu unterlassen."

(V.Sørensen--DTZ)

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