Deutsche Tageszeitung - Weitere Anklage 32 Jahre nach tödlichem Anschlag auf Flüchtlingsheim im Saarland

Weitere Anklage 32 Jahre nach tödlichem Anschlag auf Flüchtlingsheim im Saarland


Weitere Anklage 32 Jahre nach tödlichem Anschlag auf Flüchtlingsheim im Saarland
Weitere Anklage 32 Jahre nach tödlichem Anschlag auf Flüchtlingsheim im Saarland / Foto: © AFP/Archiv

32 Jahre nach einem tödlichen Brandanschlag auf eine Flüchtlingsunterkunft im saarländischen Saarlouis hat die Bundesanwaltschaft Anklage gegen einen weiteren Mann erhoben. Peter St. wird Beihilfe zum Mord vorgeworfen, wie eine Sprecherin der Behörde in Karlsruhe am Montag sagte. St., damals eine Größe in der örtlichen Skinheadszene, soll den mutmaßlichen Haupttäter Peter S. beeinflusst haben.

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S. wurde im Oktober vom Oberlandesgericht Koblenz wegen Mordes und mehrfachen versuchten Mordes zu einer Jugendstrafe von sechs Jahren und zehn Monaten verurteilt. Das Gericht sah als erwiesen an, dass er - durch Hass auf Ausländer motiviert - im September 1991 einen Brand in der Flüchtlingsunterkunft gelegt hatte.

Dabei starb der damals 27 Jahre alte Asylbewerber Samuel Yeboah. Zwei weitere Bewohner sprangen aus dem Fenster und brachen sich dabei Knochen. 18 Bewohner konnten sich unverletzt retten. Das Urteil gegen S. ist aber noch nicht rechtskräftig, der Bundesgerichtshof soll es überprüfen.

St. wurde im Juni festgenommen und sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Der Anklageschrift zufolge soll er nach wie vor eine von nationalsozialistischen und rassistischen Überzeugungen geprägte Ideologie vertreten.

In der Nacht vor dem Brandanschlag am 19. September 1991 soll er mit Gesinnungsgenossen eine Gaststätte in Saarlouis besucht haben. Darunter sei auch der spätere mutmaßliche Haupttäter S. gewesen.

Die Gruppe habe sich in der Kneipe über die damaligen rassistisch motivierten Anschläge auf Flüchtlingsunterkünfte vor allem in Ostdeutschland unterhalten. St. habe im Gespräch deutlich gemacht, dass er einen solchen Anschlag auch in Saarlouis gutheiße.

Im Beisein des ihm untergebenen S. soll er gesagt haben: "Hier müsste auch mal sowas brennen oder passieren." Davon beeinflusst und bestärkt, soll S. später im Treppenhaus der Unterkunft Benzin vergossen und angezündet haben.

Der Anwalt des Angeschuldigten St., Wolfgang Stahl, erklärte am Montag, dass sein Mandant schon bei einem Haftprüfungstermin bestritten habe, einen solchen Satz gesagt zu haben. Er habe auch bestritten, Brandanschläge in anderer Weise an oder vor diesem Abend gutgeheißen zu haben. Stahl erklärte weiter, er halte die Anklage für "unvertretbar".

Neben Beihilfe zu Mord wirft die Bundesanwaltschaft St. auch Beihilfe zu versuchtem Mord zum Nachteil von 20 Menschen vor. Über die Zulassung der Anklage gegen ihn entscheidet nun das zuständige Oberlandesgericht im rheinland-pfälzischen Koblenz.

Nach dem Anschlag blieben die Ermittlungen zunächst ohne Erfolg und wurden eingestellt. Der Fall galt als bekanntester ungelöster extremistischer Mordfall Deutschlands. Erst vor rund drei Jahren wurden die Ermittlungen wegen neuer Erkenntnisse wieder aufgenommen, die Bundesanwaltschaft übernahm den Fall. Über die Anklage gegen St. berichtete zuerst der "Spiegel".

(O.Zhukova--DTZ)

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